W 40 20
2. Der Interimsrock kommt in Fortfall. Er wird ersetzt durch den Uberrock (Armeeprobe)
aus feldgrauem Tuch mit Knöpfen wie am Waffenrock; Stehkragen, Vorstöße und Brustklappenfutter
von der Farbe des Waffenrockbesatzes.
Der Überrock ist nur in der Heimat zu tragen.
3. Zum kleinen Dienstanzug und Gesellschaftsanzug der aufs Heimatsurlaub befindlichen
Offiziere, Sanitäts= und Veterinäroffiziere, Feuerwerksoffiziere und oberen Beamten gehört fortan die
lange Hose; dazu schwarze Stiefel und Anschlagsporen mit geradem Hals.
Für die Offiziere usw. wie vor wird die weißleinene Hose (Ziffer 82 der O. Bkl. V.)
eingeführt (zum Hofgartenanzug und kleinen Dienstanzug).
5. Für die Anzugsbestimmungen in der Heimat gelten sinngemäß die einschlägigen Be-
stimmungen für das preußische Heer (O. Bkl. V. I. Teil und Garn. D. V.). Die Offiziere des
Kommandos der Schutztruppen rechnen zu den „höheren Stäben“.
6. Die Unterscheidungs= und Gradabzeichen der Generale, Generalstabsoffiziere, Sanitäts-
offiziere, Veterinäroffiziere, der oberen und unteren Beamten, für die im Heere eine Uniform vor-
gesehen ist (ogl. Zst. Unif. d. B.), sowie der Unterzahlmeister, Oberfeuerwerker, Feuerwerker und
Schirrmeister stimmen mit den Abzeichen des preußischen Heeres überein. Bestehen bleiben jedoch
die bisher getragenen Hoheitsabzeichen (Kokarden, Achselstücke, Feldbinde, Portepee — schwarz-weiß-
rot —, für Beamte kleiner Reichsadler oder Reichswappenschild).
Dasselbe gilt bei Verstärkungen der Schutztruppen für sonst hinzutretende Dienstgrade.
7. Für die Militärbausekretäre, die Waffeurevisoren und die Sattler werden die in den
Anlagen beschriebenen Uniformen eingeführt.
8. Die hohen Stiefel kommen bei der Heimatsuniform der Maunschaften in Fortfall.
Die im Heere eingeführten Schnürschuhe und Gamaschen dürfen von den Offizieren usw.
beim Ubertritt zu den Schutztruppen weiter getragen werden.
Zu den hohen Stiefeln der Feuerwerksoffiziere und oberen Beamten treten die Sporen hinzu.
9. Die Kaiserkrone kommt als Degenknopf für Offiziere und Sanitätsoffiziere in Fortfall.
Am Griff des Offizierdegens der Schutztruppen ist an Stelle des bisherigen Namenszuges
der Kaiserliche Namenszug mit Krone zu führen.
10. In der Heimat tragen die Generale an Stelle des Hutes einen Helm preußischer Probe
mit Reichsadler und schwarz-weiß-rotem Federbusch.
11. Den Magazinaufsehern und Sattlern kann bei tadelloser Führung, treuer Pflichterfüllung
und einer Dienstzeit von neun Jahren (ohne Kriegsjahre) als Beamter durch das Kommando der
Schutztruppen die Berechtigung zum Tragen des Offizierseitengewehrs mit goldenem Portepee ver-
liehen werden.
Magazinaufsehern und Sattlern, die früher Portepeeunteroffiziere waren, steht dieses Recht
ohne weiteres zu.
12. Bei den Schutztruppen Verwendung findende Militärgeistliche tragen in der Heimat
die gewöhnliche Amtstracht. Wegen der Tropenumiform siehe Ziffer B. 22.
. Tropenuniform für Offiziere usw. und Mannschaften.
13. Statt des weißen Tropenhelms mit hohem Kopf wird ein kakifarbiger Tropenhelm mit
geringerer Kopfhöhe und einem breiten, auch nach den Seiten vorstehenden Schirm eingeführt:
Sturmriemen aus Gurtband, ebenfalls kakifarbig. Bei Paraden und sonstigen besonderen Ver-
anlassungen ist zum Tropenhelm ein weißer überzug anzulegen.
Die Portepeeunteroffiziere tragen zum Tropenhelm eine schwarz-weiß-rote Kordel aus Seide,
die übrigen Unteroffiziere eine solche aus Baumwolle.
14. Die steife Schirmmütze kommt für die Schutzgebiete als Dienstbekleidungsstlck in Fortfall
An ihre Stelle tritt eine Feldmütze mit weit vorstehendem Schirm aus grauem, innen dunkelgrünem,
biegsamem Leder.
15. Der Kordwaffenrock und der Kordinterimsrock kommen in Fortfall. Die bisherige
Kordlitewka erhält die Bezeichnung „Kordfeldrock".
16. Für die Offiziere, Sanitäts= und Veterinäroffiziere, Feuerwerksoffiziere und oberen
Beamten der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der weiße Anzug nach der Probe für
Deutsch-Ostafrika und Kamerun eingeführt.