Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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letzterer indessen aus den Worten des britischen 
Kommandeurs den Eindruck gewonnen, daß den 
gefangenen Europäern eine würdige Behandlung 
zuteil werden würde. 
Am folgenden Tage, 26. August, erließ der 
Kommandeur der feindlichen Truppen einen Be- 
fehl, wonach Togo unter Kriegsgesetz gestellt wurde. 
Des weiteren enthielt der Befehl u. a. fol- 
gende Punkte: Die Kriegsgefangenen verbleiben 
zunächst in Atakrvame und dürfen ohne schriftliche 
Erlaubnis ihre Quartiere nicht verlassen. Alle 
Gefangenen werden bewacht. Sie haben sich 
darauf vorzubereiten, daß vom 28. August an 
ihre Überführung nach Lome stattfinden wird. Die 
Gefangenen dürfen ihr persönliches Gepäck mit 
sich nehmen und zum Zwecke des Packens ihre 
Behausungen — unter Eskorte — aufsuchen. Den 
Angehörigen der Katholischen Mission wird ge- 
stattet, in Atakpame zu bleiben und ihre Tätigkeit 
fortzusetzen..) Je einem, noch zu bestimmenden 
Angestellten jeder kaufmännischen Firma in Togo 
wird erlaubt, nach Abgabe ehrenwörtlicher Ver- 
pflichtung, in Atakrame zu bleiben und — unter 
Oberaufsicht des Chef-Transportoffiziers — im In- 
teresse seiner Firma weiterhin tätig zu sein. Be- 
züglich der gefangenen Pflanzungsangestellten wird 
einem besonderen Kommissar die Entscheidung 
darüber überlassen, ob sie auf Ehrenwort zur 
Fortführung der Pflanzungsarbeiten zurückbleiben 
dürfen. Bis auf weiteres werden alle Läden 
geschlossen, und nichts darf verkauft werden. 
Wegen dringender Requisitionen ist ein besonderes 
Ansuchen an den Chef-Transportoffizier im Haupt- 
quartier zu richten. Fälle von Plünderung sind 
zu melden. Der älteste Sanitätsoffizier hat seiner- 
seits Anordnungen betreffend das Sanitätswesen 
und die Hospitäler zu erlassen, denen Folge zu 
leisten ist. 
Aus den seinerzeit hierher gelangten Tele- 
grammen des Majors v. Doering war bereits 
ersichtlich gewesen, daß sowohl Engländer wie 
auch Franzosen von Norden her gegen Kamina 
vorrückten. Die Erklärung für diese, im Hinblick 
auf die Gesamtlage nicht ohne weiteres verständ- 
lichen Maßnahmen lieferte erst die oben erwähnte 
Zuschrift an den „Temps“. Hierin heißt es 
u. a., daß die Verbündeten beabsichtigt hätten, 
gemeinsam nach Sansanne — Mangu im 
Norden der Kolonie zu marschieren, wo man 
den Befehlshaber der deutschen Truppen mit 
170 weißen und 1080 (1) schwarzen Sol- 
*) Im Gegensatz dazu hatten die Franzosen am 
9. August die Mitglieder der Ratholischen Mission in 
Anecho als Gefangene nach Dahomey mitgeführt (vgl. 
Fölnische Volkszeitung Nr. 827 vom 21. September 
1914). 
  
daten vermutete. Eine kleine französische Kolonne 
habe indessen im genannten Ort festgestellt, daß 
dem nicht so war. Der britische Kommandant 
Bryant — der nach der gleichen Quelle eine 
gemischte Abteilung von 440 englischen") und 
160 eingeborenen Soldaten befehligte — und 
der französische Befehlshaber Marofx beschlossen 
alsdann, auf Kamina zu marschieren. 
Wir lassen nunmehr im Auszuge eine Schil- 
derung der Vorgänge in Togo folgen, die dem 
Reichs-Kolonialamt erst vor wenigen Tagen von 
einem, seit langen Jahren in Togo tätigen Pflanzer 
zugegangen ist. Der Verfasser, dem wir auch die 
vorstehenden näheren Angaben, betreffend die 
Übergabe-Verhandlungen, verdanken, befindet sich 
noch im neutralen Auslande. 
Am 5. August war der Kriegszustand über 
Togo erklärt, und sämtliche Mannschaften des 
Beurlaubtenstandes hatten sich zu melden. Aus 
diesen Leuten — Reserve bis Landsturm — 
wurde eine Europäerkompagnie gegründet, der 
sich noch verschiedene Kriegsfreiwillige anschlossen. 
Das Kommando über die Europäerkompagnie 
hatte zunächst Rittmeister v. Roebern, dann 
Leutnant Fräuelin. 
Nachdem Geheimrat v. Doering es den Ver- 
heirateten anheimgestellt hatte, in Lome zu bleiben, 
machten davon etwa 25 Familien""“) Gebrauch. 
Ferner verblieben zur Übergabe in Lome Be- 
zirksamtmann Clausnitzer und zwei Sekretäre. 
Von diesen Personen wurden nun am 9. und 
10. August mehrere Ehepaare und einzelne zurück- 
gebliebene Kaufleute in englische Gefangenschaft 
gebracht, und zwar nach Accra, Secondi- bzw. 
Kumassi; einzelne davon unter der Beschuldigung, 
unseren Truppen Nachrichten permittelt zu haben. 
Inzwischen waren folgende Vorkehrungen ge- 
troffen worden: 
Die Polizeitruppe blieb in Kamina und die 
Europäerkompagnie kam nach Atakpame. 
Inzwischen hatte der Feind Lome besetzt, und 
wir hörten, daß er im Anmarsch auf Kamina sei. 
Damit nun die Funkenstation Togblekofe nicht 
unversehrt in die Hände des Feindes fiel — ob- 
wohl schon die ötigsten Sachen abmontiertwaren —, 
fuhr eines Tages der Reg. Baumeister und Leut- 
nant d. R. Laverenz nach Tsewie. Es gelang 
ihm, bis nach Togblekofe durchzukommen, den Turm 
umzulegen und die übrigen Maschinen unbrauchbar 
zu machen. Auf der Rückfahrt wurde noch die 
Shio-Brücke gesprengt. 
PFVermutlich Besatzungsmannschaften von Kriegs- 
schiffen. 
*)) Namen werden nach Möglichkeit in einer späteren 
Veröffentlichung mitgeteilt werden.
	        
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