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in Kamerun gegen die zu schildernden Vorgänge
in Duala Protest einzulegen.
In den lbergabeverhandlungen zwischen dem
englischen Oberstkommandierenden und zunächst
mit dem Unterzeichneten, sodann mit den dienst-
ältesten Offizieren von Duala und Bonaberi war
vereinbart, eine zwar bedingungslose, aber ehren-
volle Ubergabe Dualas, wobei von den Verbün-
deten ausdrücklich die Sicherung des Lebens und
des Eigentums der Deutschen übernommen wurde.
Teils nach meinen eigenen Beobachtungen und
teils nach zuverlässigen Mitteilungen anderer
kriegsgefangener Deutscher ist in Duala zum Teil
schrankenlos geplündert worden und ist das dortige
vorhandene Privateigentum wohl bis auf ver-
schwindend geringe Ausnahmen vollständig ver-
loren.
Am Tage nach der Übergabe in den Vor-
mittagsstunden wurde dem Bezirksamtmann von
Duala und dem Unterzeichneten mitgeteilt, daß
sich alle unverheirateten männlichen Personen im
Hospitalgarten von Duala einzufinden hätten, um
dort ihren Namen einzutragen. Außerdem wurde
durch weiße und schwarze Soldaten der verbün-
deten Mächte den meisten deutschen Bewohnern
von Duala in ihrem Hause mitgeteilt, die Männer
möchten zwecks Namenseintragung ins Hospital
kommen — sie könnten dann wieder nach Hause
gehen. Die Folge davon ist gewesen, daß sich
sehr viele Deutsche ohne jedes Gepäck unter voll-
ständiger unbehüteter Zurücklassung ihres Privat-
eigentums in das Hospital begaben. Dort wurden
sie festgehalten und von dort direkt aufs Schiff
gebracht. Es war ihnen keine Möglichkeit ge-
geben, ihr Eigentum zu Hause auch nur einiger-
maßen zu sichern. Sie selbst kamen nur mit dem,
was sie auf dem Leibe trugen, zum Teil ohne
jedes Bargeld aufs Schiff. Indem hierdurch den
Deutschen jede Möglichkeit genommen worden ist,
ihr Eigentum in Sicherheit zu bringen, wurde
natürlicherweise die Plünderung sehr erleichtert,
und es konnte den ohne weiteres anzuerkennenden
Bemühungen englischer Offiziere nicht gelingen,
die Plünderung zu verhindern.
Es sind bedeutende Geldsummen, die im Privat-
eigentum standen, ohne Quittung konfisziertworden;
ich erwähne dies nur, damit den betreffenden
Eigentümern aus dem Fehlen der Quittung später
keine rechtlichen Nachteile entstehen.
Wie Euer Erzellenz bekannt ist, ist die gesamte
deutsche Bevölkerung Dualas, männliche und
weibliche, kriegsgefangen gemacht worden. Es ist
kein Unterschied getroffen worden zwischen Mit-
gliedern der bewaffneten Macht (deren Zahl etwa
70 war) und der Zivilbevölkerung. Es entzieht
sich meiner Kennmis, welche Gründe für diese
zum mindesten sehr scharfe Maßnahme maßgebend
gewesen sind. Bei Durchführung dieser Maß-
nahme sind aber einzelne Persönlichkeiten einer
Behandlung teilhaftig geworden, die ohne Zweifel
dem völkerrechtlichen Herkommen widerspricht. Der
Bezirksamtmann von Duala, der höchste Re-
gierungsbeamte, ist von den Verhandlungen, zu
denen er sich freiwillig in loyalster Weise ein-
gesunden hatte, um den Vertretern der verbündeten
Mächte bei der Durchführung ihrer Maßnahmen
behilflich zu sein, in den Hospitalgarten geführt
und dort festgehalten worden. Er ist dann, von
schwarzen Soldaten mit aufgepflanztem Bajonett
eskortiert, durch die hohnlachende und Schimpf-
worte zurnfende Menge der Dualabevölkerung
auf das Schiff gebracht worden. Letzterer Um-
stand war um so demütigender für ihn, als, wie
Euer Exzellenz bekannt ist, die deutsche Regierung
gezwungen war, in letzter Zeit gegen die voll-
ständig illoyalen, ihr verräterisch gesinnten und
gegen sie verräterisch gehandelt habenden Duala
mit scharfen Maßnahmen vorzugehen. Auf dem
Schiff mußte der Bezirksamtmann die Nacht an
Deck zubringen; am nächsten Tage wurde er nach
Duala zurücktransportiert — immer von schwarzen
Soldaten eskortiert, sein Gepäck selbst tragen
müssend. In Duala hat er im Freien unter
ständigem Regen mehrere Stunden zubringen
müssen und hat dann die Nacht auf Zementboden
in einem Hause wiederum unter schwarzer Be-
wachung gelegen. Die hiermit verbundenen ein-
zelnen Demütigungen für den obersten Beamten
der eingeborenen Bevölkerung gegenüber sind
Euer Erzellenz in der Lage, sich selbst vorzustellen.
Der Unterzeichnete war in seiner Eigenschaft
als Offizier der Reserve am 27. September an
Bord der „Ivy“ gefahren. Er glaubte als Par-
lamentäroffizier Anspruch auf freies Geleit zu
haben. Er hat nicht die Möglichkeit gehabt, seine
Sachen vor seiner Gefangennahme auch nur
einigermaßen in Sicherheit zu bringen, sowie seine
krank zu Hause liegende Frau zu benachrichtigen,
daß er wegtransportiert würde. Es ist ihm gegen
Abgabe seines Offizierehrenwortes nicht gestattet
worden, sich auch nur wenige Minuten von dem
Hospitalplatze zur Ordnung seiner Angelegenheiten
zu entfernen. Der Degen, den ihm der englische
General feierlich zurückgegeben hatte, wurde ihm
von einem französischen Hauptmann abgenommen
mit dem Bemerken, der englische General sei viel
zu edelmütig gewesen. Dies geschah vor einer
Menge hohnlachender Duala. In gleicher Weise
ist es den anderen Offizieren ergangen. Obgleich
der Unterzeichnete in keiner Weise den ihm zu-
gewiesenen Platz verlassen hat, mußte er es sich
als Offizier gefallen lassen, von einem englischen
Soldaten mit Kolbenstößen gestoßen zu werden,
ohne daß die anwesenden Offiziere es verhinderten.
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