Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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in Kamerun gegen die zu schildernden Vorgänge 
in Duala Protest einzulegen. 
In den lbergabeverhandlungen zwischen dem 
englischen Oberstkommandierenden und zunächst 
mit dem Unterzeichneten, sodann mit den dienst- 
ältesten Offizieren von Duala und Bonaberi war 
vereinbart, eine zwar bedingungslose, aber ehren- 
volle Ubergabe Dualas, wobei von den Verbün- 
deten ausdrücklich die Sicherung des Lebens und 
des Eigentums der Deutschen übernommen wurde. 
Teils nach meinen eigenen Beobachtungen und 
teils nach zuverlässigen Mitteilungen anderer 
kriegsgefangener Deutscher ist in Duala zum Teil 
schrankenlos geplündert worden und ist das dortige 
vorhandene Privateigentum wohl bis auf ver- 
schwindend geringe Ausnahmen vollständig ver- 
loren. 
Am Tage nach der Übergabe in den Vor- 
mittagsstunden wurde dem Bezirksamtmann von 
Duala und dem Unterzeichneten mitgeteilt, daß 
sich alle unverheirateten männlichen Personen im 
Hospitalgarten von Duala einzufinden hätten, um 
dort ihren Namen einzutragen. Außerdem wurde 
durch weiße und schwarze Soldaten der verbün- 
deten Mächte den meisten deutschen Bewohnern 
von Duala in ihrem Hause mitgeteilt, die Männer 
möchten zwecks Namenseintragung ins Hospital 
kommen — sie könnten dann wieder nach Hause 
gehen. Die Folge davon ist gewesen, daß sich 
sehr viele Deutsche ohne jedes Gepäck unter voll- 
ständiger unbehüteter Zurücklassung ihres Privat- 
eigentums in das Hospital begaben. Dort wurden 
sie festgehalten und von dort direkt aufs Schiff 
gebracht. Es war ihnen keine Möglichkeit ge- 
geben, ihr Eigentum zu Hause auch nur einiger- 
maßen zu sichern. Sie selbst kamen nur mit dem, 
was sie auf dem Leibe trugen, zum Teil ohne 
jedes Bargeld aufs Schiff. Indem hierdurch den 
Deutschen jede Möglichkeit genommen worden ist, 
ihr Eigentum in Sicherheit zu bringen, wurde 
natürlicherweise die Plünderung sehr erleichtert, 
und es konnte den ohne weiteres anzuerkennenden 
Bemühungen englischer Offiziere nicht gelingen, 
die Plünderung zu verhindern. 
Es sind bedeutende Geldsummen, die im Privat- 
eigentum standen, ohne Quittung konfisziertworden; 
ich erwähne dies nur, damit den betreffenden 
Eigentümern aus dem Fehlen der Quittung später 
keine rechtlichen Nachteile entstehen. 
Wie Euer Erzellenz bekannt ist, ist die gesamte 
deutsche Bevölkerung Dualas, männliche und 
weibliche, kriegsgefangen gemacht worden. Es ist 
kein Unterschied getroffen worden zwischen Mit- 
gliedern der bewaffneten Macht (deren Zahl etwa 
70 war) und der Zivilbevölkerung. Es entzieht 
sich meiner Kennmis, welche Gründe für diese 
zum mindesten sehr scharfe Maßnahme maßgebend 
  
gewesen sind. Bei Durchführung dieser Maß- 
nahme sind aber einzelne Persönlichkeiten einer 
Behandlung teilhaftig geworden, die ohne Zweifel 
dem völkerrechtlichen Herkommen widerspricht. Der 
Bezirksamtmann von Duala, der höchste Re- 
gierungsbeamte, ist von den Verhandlungen, zu 
denen er sich freiwillig in loyalster Weise ein- 
gesunden hatte, um den Vertretern der verbündeten 
Mächte bei der Durchführung ihrer Maßnahmen 
behilflich zu sein, in den Hospitalgarten geführt 
und dort festgehalten worden. Er ist dann, von 
schwarzen Soldaten mit aufgepflanztem Bajonett 
eskortiert, durch die hohnlachende und Schimpf- 
worte zurnfende Menge der Dualabevölkerung 
auf das Schiff gebracht worden. Letzterer Um- 
stand war um so demütigender für ihn, als, wie 
Euer Exzellenz bekannt ist, die deutsche Regierung 
gezwungen war, in letzter Zeit gegen die voll- 
ständig illoyalen, ihr verräterisch gesinnten und 
gegen sie verräterisch gehandelt habenden Duala 
mit scharfen Maßnahmen vorzugehen. Auf dem 
Schiff mußte der Bezirksamtmann die Nacht an 
Deck zubringen; am nächsten Tage wurde er nach 
Duala zurücktransportiert — immer von schwarzen 
Soldaten eskortiert, sein Gepäck selbst tragen 
müssend. In Duala hat er im Freien unter 
ständigem Regen mehrere Stunden zubringen 
müssen und hat dann die Nacht auf Zementboden 
in einem Hause wiederum unter schwarzer Be- 
wachung gelegen. Die hiermit verbundenen ein- 
zelnen Demütigungen für den obersten Beamten 
der eingeborenen Bevölkerung gegenüber sind 
Euer Erzellenz in der Lage, sich selbst vorzustellen. 
Der Unterzeichnete war in seiner Eigenschaft 
als Offizier der Reserve am 27. September an 
Bord der „Ivy“ gefahren. Er glaubte als Par- 
lamentäroffizier Anspruch auf freies Geleit zu 
haben. Er hat nicht die Möglichkeit gehabt, seine 
Sachen vor seiner Gefangennahme auch nur 
einigermaßen in Sicherheit zu bringen, sowie seine 
krank zu Hause liegende Frau zu benachrichtigen, 
daß er wegtransportiert würde. Es ist ihm gegen 
Abgabe seines Offizierehrenwortes nicht gestattet 
worden, sich auch nur wenige Minuten von dem 
Hospitalplatze zur Ordnung seiner Angelegenheiten 
zu entfernen. Der Degen, den ihm der englische 
General feierlich zurückgegeben hatte, wurde ihm 
von einem französischen Hauptmann abgenommen 
mit dem Bemerken, der englische General sei viel 
zu edelmütig gewesen. Dies geschah vor einer 
Menge hohnlachender Duala. In gleicher Weise 
ist es den anderen Offizieren ergangen. Obgleich 
der Unterzeichnete in keiner Weise den ihm zu- 
gewiesenen Platz verlassen hat, mußte er es sich 
als Offizier gefallen lassen, von einem englischen 
Soldaten mit Kolbenstößen gestoßen zu werden, 
ohne daß die anwesenden Offiziere es verhinderten. 
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