Ueber die Rückstände des Oberappellationsgerichts. 83
Möge man nicht säumen, die bezeichneten
Saaten auszustreuen, um bessere Aussichten für
die kommenden Tage zu begründen. Aber es gibt
noch ein anderes Mittel, welches schleunigere Wirkung,
eine nicht serne Erreichung des Zieles vere
spricht; es besteht in der Verminderung der
einen Civil-Senat des Oberappellations-Lesichtes
bilvenden Mitglieder von 7
auf 5.
Das Wort ist ausgesprochen, und sieh! —
mir begegnen sofort Blicke, als ob ich mit der
olympischen Feindin des Aeneas gesagt hätte:
„ Flectere si nequeo superos, Acheronta movebo.“
Mich aber beseelt die Zuversicht, daß die bei
den „Superis“ wohnende Themis meinem Beginnen
ihren Beifall nicht versage.
Die Ersprießlichkeit der fraglichen Verminderung
erhellt aus der Thatsache, daß seit vielen
Jahren fortwährend hunderte von bearbeiteten
Spruchakten zum Vortrage bereit liegen, ohne zu
diesem gelangen zu können. Mitunter vergehen
mehrere Jahre von der Bearbeitung bis zum Vortrage,
und die übermäßige Weitläufigkeit der Relationen
wird häufig damit entschuldigt, wegen der
langen Zwischenzeit sey auf das Gedächtniß durchaus
nicht zu rechnen. Dieser arge Mißstand wird
in Folge der vorgeschlagenen Verminderung bald
verschwinden, und dann, wenn die fertig werdenden
Vorträge nicht mehr zur Ausfüllung von Awöchentlichen
Sitzungstagen ausreichen sollten, die im
Interesse der Gerichtsmitglieder und in dem einer
förderlichen ) und gründlichen Bearbeitung der
1) Durch die Verminderung auf 3 Sitzungen in der Woche
würden, wenn man nur 50 arbeitende Mitglieder rechutt,
jährlich 2600 Arbeits-Vormittage gewonnen; woraus
sich, je nachdem man 6 oder 4 Arbeits-Wormittage
durchschnittlich für die Erledigung einer Eiwvilsache
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