Inhaltsverzeichnis : Blätter für Rechtssanwendung. IX. Band (9)

Ueber  die  Rückstände  des  Oberappellationsgerichts.  83

Möge  man  nicht  säumen,  die  bezeichneten
Saaten  auszustreuen,  um  bessere  Aussichten  für
die  kommenden  Tage  zu  begründen.  Aber  es  gibt
noch  ein  anderes  Mittel,  welches  schleunigere  Wirkung,
  eine  nicht  serne  Erreichung  des  Zieles  vere
spricht;  es  besteht  in  der  Verminderung  der
einen  Civil-Senat  des  Oberappellations-Lesichtes
  bilvenden  Mitglieder  von  7
auf  5.

Das  Wort  ist  ausgesprochen,  und  sieh!  —
mir  begegnen  sofort  Blicke,  als  ob  ich  mit  der
olympischen  Feindin  des  Aeneas  gesagt  hätte:
„  Flectere  si  nequeo  superos,  Acheronta  movebo.“


Mich  aber  beseelt  die  Zuversicht,  daß  die  bei
den  „Superis“  wohnende  Themis  meinem  Beginnen
  ihren  Beifall  nicht  versage.

Die  Ersprießlichkeit  der  fraglichen  Verminderung
  erhellt  aus  der  Thatsache,  daß  seit  vielen
Jahren  fortwährend  hunderte  von  bearbeiteten
Spruchakten  zum  Vortrage  bereit  liegen,  ohne  zu
diesem  gelangen  zu  können.  Mitunter  vergehen
mehrere  Jahre  von  der  Bearbeitung  bis  zum  Vortrage,
  und  die  übermäßige  Weitläufigkeit  der  Relationen
  wird  häufig  damit  entschuldigt,  wegen  der
langen  Zwischenzeit  sey  auf  das  Gedächtniß  durchaus
  nicht  zu  rechnen.  Dieser  arge  Mißstand  wird
in  Folge  der  vorgeschlagenen  Verminderung  bald
verschwinden,  und  dann,  wenn  die  fertig  werdenden
  Vorträge  nicht  mehr  zur  Ausfüllung  von  Awöchentlichen
  Sitzungstagen  ausreichen  sollten,  die  im
Interesse  der  Gerichtsmitglieder  und  in  dem  einer
förderlichen  )  und  gründlichen  Bearbeitung  der

1)  Durch  die  Verminderung  auf  3  Sitzungen  in  der  Woche
würden,  wenn  man  nur  50  arbeitende  Mitglieder  rechutt,
  jährlich  2600  Arbeits-Vormittage  gewonnen;  woraus
  sich,  je  nachdem  man  6  oder  4  Arbeits-Wormittage
  durchschnittlich  für  die  Erledigung  einer  Eiwvilsache

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