Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Kaoiserliche Schutztruppen. 
A. K. O. vom 9. Februar 1915. 
Schutztruppe für Kamerun. 
Der Hauptmann v. Sommerfeld u. Falkenhayn ist zum Ehrenritter des Johanniter- 
Ordens ernannt worden. 
Lachrufe. 
Major v. Rappard #"(. 
Nach einer amtlichen Nachricht aus Windhuk starb am 25. September 1914 bei Sand- 
sontein im siegreichen Gefecht gegen die Engländer den Heldentod für Kaiser und Reich der 
Major in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 
Emil v. Rappard, 
Ritter des Roten Adler-Ordens 4. Klasse mit Krone und Schwertern und anderer Kriegsorden. 
Der Dahingegangene hat über zehn Jahre seine beste Kraft in Krieg und Frieden mit 
opferfreudiger Hingabe und reichstem Erfolge dem Schutzgebiet gewidmet. 
Ein Ritter ohne Furcht und Tadel, war er für alle das Muster eines tapferen, wagemutigen 
und umsichtigen Soldaten. Der Tod dieses verdienten Kolonialoffiziers bedeutet einen schweren 
Verlust für die Schutztruppen und die koloniale Sache. 
Sein Andenken wird allzeit treu in Ehren gehalten werden. 
Berlin, den 5. Februar 1915. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Solf. 
Hauptmann a. D. v. Drince, Oberleutnant Busse, Oberleutnant CLoesch, 
Oberleutnant Quelle, Leutnant v. Minchwitz 9. 
In den Kämpfen in den Kolonien starben für Kaiser und Reich: 
Hauptmann a. D. v. Prince von der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, Ritter des 
Roten Adler-Ordens 4. Klasse mit Schwertern und des Kronen-Ordens 4. Klasse 
mit Schwertern; 
Oberleutnant Busse von der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, Ritter des Kronen- 
Ordens 4. Klasse mit Schwertern; 
Oberleutnant Loesch von der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika; 
- Quelle von der Schutztruppe für Kamerun; 
Leutnant v. Minckwitz von der Schutztruppe für Kamerun. 
In treuer Pflichterfüllung, fern von der Heimat, haben die genannten Schutztruppenoffiziere, 
die sich zum Teil schon in früheren Kolonialkriegen ausgezeichnet haben, den Heldentod gefunden. 
Ihr Wirken und ihre ersprießliche Tätigkeit für die koloniale Sache wird allen Angehörigen 
der Schutztruppen unvergessen bleiben und sichern den Gefallenen ein treues Andenken in unser 
aller Herzen. 
Berlin, den 5. Februar 1915. 
Reichs-Kolonialamt. Kommando der Schutztruppen. 
In Vertretung: 
v. Perbandt.
	        
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