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Stiefelhose: wie für die preußische Infanterie vorgeschrieben, Vorstoß in den Seitennähten nur
dann, wenn Besatzstreifen zu ihnen gehören.
Mantel: wie für das preußische Heer vorgeschrieben. Vergoldete bzw. versilberte Knöpfe
mit Kaiserkrone.
Umhang: wie für das preußische Heer vorgeschrieben.
Achselstücke: Form wie für das preußische Heer vorgeschrieben, jedoch mit rotem Seidenfaden
durchzogen. Tuchunterlage den bisherigen Farben entsprechend. Zum Feldanzug
auf Bluse und Mantel entsprechende Feldachselstücke.
Die Achselstücke für Offiziere z. D. und a. D. entsprechen den neuen für die
Armee vorgeschriebenen Formen, jedoch die Silberschnüre mit rotem Seidenfaden
durchwirkt.
Schärpe: für Offiziere, wie für das preußische Heer vorgeschrieben, jedoch das Band in der
Mitte mit rotem Seidenfaden durchzogen und in den Quasten außer den schwarz-
silbernen Füllfransen noch eine Reihe roter.
Sanitätsoffiziere tragen für Gelegenheiten, zu denen Offiziere die Schärpe
anlegen, eine Feldbinde nach preußischem Muster, mit rotem Seidenfaden durch-
zogen. Schloß mit Kaiserkrone.
Feldkoppel: wie für das preußische Heer vorgeschrieben.
Helm: a) für Offiziere: Helm preußischer Probe mit eckigem Vorderschirm. Beschläge vergoldet
bzw. versilbert, je nach der Knopffarbe des Waffenrocks. Für Generale, Zentral-
verwaltung und Generalstab Kreuzbeschlag und sechskantig ausgekehlte Aufsatzspitze,
im Übrigen Scheibe und glatte Spitze. Fliegender Reichsadler. Weißer Haar-
busch, für Generale Federbusch wie bisher;
b) für Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und Beamte: Helm wie für die entsprechenden
Klassen des preußischen Heeres vorgeschrieben, jedoch an Stelle des preußischen
Adlers der entsprechende Reichsadler. Beschläge vergoldet bzw. versilbert, je nach
der Knopffarbe des Waffenrockes.
Orden: Ordensschnallen nach preußischem Muster.
Stücke alter Art dürfen nicht mehr beschafft werden.
Reichs-Kolonialamt. Berlin Ws, den 25. Februar 1916.
Kommando der Echnstruppen. Mauerstraße 45/46.
Nr. M 47. 16. H B
Ausführungsbestimmungen.
1. Die bisher für die Heimatsuniform vorgeschriebenen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke dürfen
außer der seitherigen Feldbinde und dem seitherigen Hut bis auf weiteres unverändert auf-
getragen werden; auch ist das Tragen bisheriger Stücke in Verbindung mit neuen zulässig.
Achselstücke a/A. sind baldmöglichst durch solche n/A. zu ersetzen.
2. Paletots, Mäntel und Umhänge bisheriger Probe können mit Kragen vom Grundtuch ver-
sehen werden. Die bisherigen Interimswaffenröcke und Feldröcke sind mit Kragenpatten nach
der Vorschrift für die Bluse, feldgrauen Knöpfen und Feldachselstücken zu versehen und können
an Stelle der Bluse aufgetragen werden.
3. An Stelle des Uberrockes tritt der kleine Rock; ersterer kann jedoch bis auf weiteres auf-
getragen werden.
. Zum Paradeanzug wird in Zukunft die Schärpe, zum Dienstanzug das Feldkoppel getragen.