Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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W 27 20 
Die Epauletthalter nebst Epauletthaltertressenbesatz an der Uniform für inaktive Offiziere 
fallen weg. 
. In der Uniform der Militär-Bausekretäre wird das dunkelblaue Tuch des Mützenbesatzes und 
Waffenrockbesatzes durch kornblumenblaues Tuch ersetzt. (Vgl. Erlaß des Reichskanzlers vom 
29. Dezember 1913 — Kol. Bl. 1914 S. 42 — und A. K. O. vom 8. Januar 1915 — 
A. V. Bl. S. 17.) 
An die Stelle der Abschnitte A, A##, Ab, B bis E der Bekleidungsvorschrift für die Kaiser- 
lichen Schutztruppen in Afrika (Anlage 10, Seiten 81 bis 93 Schtr. O.) und der Anzugs- 
Bestimmung unter 1II C, Ziff. 4, Absatz 1 (S. 128 Schtr. O.) treten die in der Anlage zu- 
sammengestellten Vorschriften. 
.Unteroffiziere und Mannschaften tragen bis auf weiteres die Uniform nach den bisherigen 
Bestimmungen. 
Die Tropenuniformen sämtlicher Schutztruppenangehörigen bleiben einstweilen unverändert. 
. Die Ergänzungen zur Bekleidungsvorschrift auf S. 128 a bis c Schtr. O. bleiben nur insoweit 
in Kraft, als sie Unteroffiziere und Mannschaften betreffen. 
Allerhöchst mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: 
Lempp. 
Anlage. 
Bekleidungsvorschrift für die Kaiserlichen Schutztruppen. 
I. Heimatsuniform. 
Vorbemerkungen. 
. Für die Beschreibung und den Sitz der einzelnen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke finden 
die Bestimmungen der Bekleidungsvorschrift #r Offiziere, Sanitätsoffiziere und Veterinär- 
offiziere des Königlich Preußischen Heeres (O. Bkl. V. — D. V. E. 317) und der Zusammen- 
stellung der Uniformen und Abzeichen der amieen des Königlich Preußischen Heeres 
(D. V. E. 317 a) sinngemäße Anwendung. 
. Die Unterscheidungs= und Gradabzeichen stimmen mit den Abzeichen des preußischen 
Heeres überein. 
. Für die Anzugsbestimmungen in der Heimat gelten sinngemäß die *“’) Bestimmungen 
kl. V 
für das preußische Heer. (O. Bkl. V. I. Teil und Garn. D. V.) Die Offizziere des Kom- 
mandos der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt rechnen zu den „höheren Stäben“. 
. Kopfschützer oder Ohrenklappen, Helmüberzug (ohne Abzeichen), Kartentasche, Fernglas und 
Signalpfeife gleichen den für die Offiziere des preußischen Heeres vorgeschriebenen entsprechenden 
Stücken. Der Offizierkoffer besteht aus Blech. 
. Naturfarbene Schnürschuhe und Gamaschen nach preußischer Probe können von den Offi= 
zieren usw. bei jeder Gelegenheit statt der hohen Stiefel getragen werden; schwarze Schnür- 
schuhe mit Gamaschen dürfen aufgetragen werden, ausgenommen zum Paradeanzug. 
. Die Heimatsuniformen der Generale, Generalstabsoffiziere, Feuerwerksoffiziere, Sanitäts- 
offiziere, Veterinäroffiziere und Beamten sind innerhalb der gesamten Schutztruppenorganisation 
gleich, haben also keine Unterscheidungszeichen für die einzelnen Behörden und Truppenteile.
	        
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