Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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und  Pl.-Nr.  1943  zu  0,272  ha  von  dem  ausmärkischen  Staatswald  Eulenberg  abgetrennt
und  der  Gemeinde  Dietersdorf  zugeteilt.

München,  den  13.  Februar  1913.

J.  A.
Ministerialdirektor  v.  Heule.

 

Nr.  6200.
Bekanntmachung,  die  Uniformen  der  höheren  Beamten  des  Messungsdienstes  betreffend.
K.  Staatsministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.

Im  Mamen  HSeiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Ludwig,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
  haben  nachstehende  Vorschriften  über  die  Uniformen  der  höheren  Beamten  des
Messungsdienstes  im  Geschäftskreise  der  Staatsministerien  des  Innern  und  der  Finanzen
Allerhöchst  zu  genehmigen  geruht:

J.

Bei  feierlichen  Anlässen  tragen

1.  die  Regierungs-  und  Steuerräte  die  Uniform  der  Regierungsräte  und  die  Re—
gierungs-  und  Steuerassessoren  jene  der  Regierungsassessoren  der  Kreisregierungen,

2.  die  Obergeometer  die  Uniform  der  Regierungs-  und  Steuerassessoren,  jedoch  ohne
Stickerei  auf  den  Taschenklappen,

3.  die  Flurbereinigungsgeometer,  Kreisgeometer,  Bezirksgeometer  und  Katastergeometer
die  Uniform  der  Rechnungskommissäre  der  Regierungsfinanzkammern.

II.
Den  mit  dem  Titel  eines  Steuerrats  und  dem  Range  eines  Regierungsrats  ausgestatteten
  Obergeometern  gebührt  die  Uniform  der  Regierungs=  und  Steuerräte.

München,  den  18.  Februar  1913.
Dr.  Frhr.  v.  Soden-Fraunhofen.  v.  Preunig.

 

 

Nr.  6602.
Bekanntmachung,  Auflösung  und  anderweitige  Organisation  von  Forstdienststellen  betreffend.

Kl.  Staatsministerium  der  Finanzen,
Ministerial-Forstabteilung.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Ludwig,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
  haben  mit  Allerhöchster  Entschließung  vom  19.  Februar  1913  anzuordnen  geruht,