Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918. (29)

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werden erleichtert und genügend genau durch Anschluß an die Dreieckspunkte, die zur Festlegung der 
Farmgrenzpunkte über die ganze Farm zerstreut sind. Auf die Aufnahme der Hauptwege und der 
Riviere, in denen Brunnen oder Dämme angelegt werden können, ist mehr Sorgfalt anzuwenden; 
diese können durch graphisches Einschneiden festgelegt und im Anschluß daran mit Bussole und 
Schrittmaß ausgenommen werden. Stellen, an denen Dämme gebaut werden können, oder ein 
Brunnenbau guten Erfolg verspricht, sind auf den den Vermessungsunterlagen beizufügenden Skizzen 
kenntlich zu machen. In diese Skizzen sind auch die nach Nr. 8 zu messenden Höhen schwarz ein- 
zuschreiben. 
B. Vermessungsunterlagen, welche den Kaiserlichen Vermessungsämtern 
einzureichen sind. 
Die gemachten Aufnahmen sind für jede Farm gesondert in einem Heft als deren Ver- 
messungsakten (Vermessungsschriften und Grenzbeschreibungen) zu vereinigen. Diese Akten müssen 
enthalten: 
1. Ein Inhaltsverzeichnis, 
2. Das Winkelbuch, 
3. Eine Skizze des trigonometrischen Netzes und der anderen topographischen Aufnahmen, 
letztere sind erforderlichenfalls besonders zu zeichnen. Diese Skizzen sind so genau zu bearbeiten, wie 
die graphische Auftragung der Winkel es nur immer ermöglicht. Der Maßstab dieser Skizzen richtet 
sich nach den unter D 3 getroffenen Festsetzungen. . 
4. Eine Grenzverhandlung (Grenzanerkenntnis der Besitzer und Anlieger). Diese 
Grenzverhandlung ist auch beizufügen, wenn die Besitzer oder Anlieger Eingeborene sind. Die 
Numerierung der trigonometrischen, polygonometrischen und Kleinpunkte erfolgt nach den Vorschriften 
der preußischen Anweisung IX 88 10, 31 und 49. Die Numerierung der trigonometrischen Punkte 
geschieht in dieser Weise nur als vorläufige. Die endgültige erfolgt später nach noch zu gebenden 
Nachtragsbestimmungen unter Berücksichtigung der Dienstanweisung vom 20. August 1904. (Deutsches 
Kol. Bl. vom 1. September 1904.) 
Bei besonders markanten trigonometrischen Punkten kann außer der Nummer noch die alt- 
hergebrachte Bezeichnung des Berges usw. beigeschrieben werden. Bei Schaffung neuer Namen ist 
tunlichst den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. 
Im MÜbrigen gelten die in Nr. 17 des Deutschen Kolonialblattes vom 1. September 1903 
veröffentlichten, mit Genehmigung des Reichskanglers erlassenen „Grundsätze für die Namenübersetzung, 
Schreib= und Sprechweise der geographischen Namen in den deutschen Schutzgebieten“. 
Bei Bearbeitung der einzureichenden Zeichnungen und Schriftstücke ist besonders Wert auf 
das richtige und deutliche Schreiben der Namen von Plätzen, Flußbetten usw. zu legen. Auch ist, 
wenn irgend möglich, auf eine gute Verdeutschung Bedacht zu nehmen. 
Im Falle, daß mehrere Farmen im Zusammenhange trigonometrisch vermessen werden, sind 
das Winkelbuch und die nach laufender Nr. 3 angufertigenden Skizzen, welche dann im Zusammen= 
hange zu bearbeiten sind, in die Vermessungsakten einer Farm zu übernehmen. In den Akten der 
anderen Farmen ist sodann ein entsprechender Vermerk einzutragen. 
Aus den Vermessungsunterlagen muß unzweifelhaft hervorgehen, von wem und wann die 
Sache bearbeitet ist. 
C. Berechnungen. 
. Koordinatenberechnung. 
Die Berechnung der rriecspuane hat in folgender Weise zu- geschehen. 
Die Winkel in den einzelnen Dreiecken und auf den Punkten, auf denen sich die Winkel 
zu 360 Grad ergänzen müssen, werden auf die Sollsumme ausgeglichen. Mit diesen verbesserten 
Winkeln werden die Dreiecksseiten berechnet. Alsdann wird der Umring der Farm nach trig. Form. 19 
und Kontrollformular 20 als Polygonzug berechnet, wobei zu beachten ist, daß bei richtiger Winkel- 
ausgleichung #//*= 0 werden muß. Die linearen Schlußfehler ks des Polygons dürfen von 0 nur 
usm sehr kleine Beträge abweichen, die auf Abrundungsungenauigkeiten zurückzuführen sind. Größere 
Beträge ks sind nicht auf zufällige Messungsfehler, sondern auf fehlerhafte Berechnung solcher Poly- 
gone zurückzuführen, müssen daher durch richtigere Berechnung beseitigt werden, können aber nicht 
nach Art der zufälligen Messungsfehler behandelt werden. Die Fehler fy und kx werden pro- 
portional den Streckenlängen auf die Koordinatenunterschiede verteilt. Bei Farmen, welche an 
gegebene Punkte angeschlossen sind, erfolgt zunächst die Berechnung der durch Vorwärtsabschnitt bzw. 
Rückwärtseinschnitt bestimmten Punkte nebst Azimutberechnung eines Kontrollstrahles, wobei für die
	        
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