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no in einzelnen Punkten jichtbar, und Ste geitatten
mir, deshalb in Kürze darauf einzugehen.
Das erite Bedenken, das ich hege, ijt die eititellung
des Militärbudgets, das auch für Bayern in ber
Tolge einzig und allein in die Hände des Königs von
Preußen gelegt it. Das zweite Bedenfen ijt die Diäten-Infigkeit
der Abgeordneten zum Neichstage, ferner die Beanfjichtigung
der Gejeßgebung im 'Breg: und Bereins:
weijen und die Erklärung berjelben als geimeinjamer
Neichsangelegenheit, weiter der TFahneneid im Sinne des
Artikel 64, der bei gewahrter Militärhoheit des Königs
von Bayern in Triedenszeiten jchon dem Könige von
Preußen geleitet werden joll, enpdlich die Strafbeitimmungen
bes Artifel 57 de3 vorgelegten Bünbnißvertrages.
Sejtatten Sie mir nun, in Kürze diefe Punkte zu er:
örtern. Fürdten Sie nicht, daß ich Sie zu lange be:
hellige, ich fühle jo gut, wie Sie, meine Herren, was
dazu gehört, falt 8 Xage über die ung vorgelegte Trage
zu verhandeln, aber ic, halte e8 für meine Pflicht ale
Bolfövertreter, meine Anficht an diefer Stelle offen auszufprechen,
foiwie e8 die Herren von jener Seite gethan
haben.
Das Wejen einer conjtitutionellen Berfaffung befteht
in der Mitwirkung des Volkes zur Teltftellung des Staatehaushaltes,
und in diefer Feititellung des Staatshaushaltes
ijt von hervorragender Bedeutung gerade die Seit:
telung des Militärbudgets aus dem einfachen Grunde,
weil, wie die Erfahrung leider uns lehrt, der größte
Theil der öffentlichen Einnahmen ihm zum Opfer fällt.
Nun, meine Herren, betrachten Sie den uns vorgelegten
Vertrag! Man hat gerechtet über den Inhalt des Art. 62
Ab. 3 und hat darüber geiprocdhen, ob der Art. 5 alınea
2 de8 Vertrages Bezug bat auf jene Beltimmung.
Darüber verliere ich Fein Wort, aber das fage ich Ihnen,
meine Herren, meine Stellung zu diefer Trage ift bie,
daß id, die Anfchauung des Herren Neferenten der
Majorität für die volllommen richtige halte, und ich weiß
nicht, aber ich glaube cs, wenn Sie dem Wunfjce des
Herrn Referenten nachkommen würden und jidy eine
authentifche Snterpretation von Berlin erbolten, würde
meines uumaßgeblichen Bedünkfens bverjelde Sinn über