Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

 

 

 

1  2  3.  4  5
a)  Zeit  der  FarrenBezeichnung  Fort-  Name,  Nummer  Name
schau  (Monat  und  d  laufendes  od  tige  Bezei  «
Tag),  er  Numer  er  sonstige  eheichnung  Stand  und  Wohnort
Gemeinde,  des  Farren  ·  ,
b)  Bezeichnung  der  ·  ,  des  «  a)  des  Eigenthümers,
mitwirkenden  Theilgemeinde,ersuchten  und  Angabe,  ob  Gemeindesuch
  »  b)  des  Farrenhalters.
Mitglieder.  Parzelle.  Farren.  oder  Privat-Farren.

 

 

 

 

 

Bemerkungen:
Zu  Rubrik  4.  Die  Angabe,  ob  Gemeinde=  oder  Privatfarren,  ist  durch  G.  F.  beziehungsweise  Pr.  F.
zu  machen.
Zu  Rubrik  4—9.  Die  Einträge  in  diese  Rubriken  müssen  genau  mit  denjenigen  im  Zulassungsschein
übereinstimmen.
Zu  Rubrik  9.  Die  Oualitälsklasse  ist  durch  Zahlen  auszudrücken,  wobei  I  sehr  gut,  II  gut,  III  zureichend
oder  mittelmäßig  bedeutet.