Full text : Die Revidirte Gesindeordnung für das Königreich Sachsen in der Fassung vom 31. Mai 1898.

Weiterer  Juristischer  Verlag  von  Roßberg  &  Verger  in  Leipzig.

Finführung  in  das  Grundbhuchrecht.

Von  Ferdinand  Kretzschmar,

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Aus  dem  VDorworte:

Das  Buch  ist  zum  Gebrauche  für  den  Praktiker,  den  Richter  sowohl
wie  den  Anwalt,  bestimmt.  Ich  habe  mich  deshalb  des  Oefteren  mit  Fragen
beschäftigt,  die  auf  den  ersten  Augenblick  ziemlich  nebensächlich  erscheinen,
während  ihnen  nach  den  Erfahrungen  der  Praxis  die  größte  Bedeutung  beiwohnt,
  wie  z.  B.  die  Form  der  Eintragung  von  Nebenleistungen  bei  der  Hypothek
  oder  die  Vertretung  des  Gläubigers  im  Zwangsversteigerungstermin.

Die  veröffentlichte  Rechtsprechung  und  die  Literatur  sind  möglichst
vollständig  berücksichtigt.  Wo  mir  gegen  einzelne  der  aufgetretenen  Meinungen
  Bedenken  beigekommen  sind,  habe  ich  diese  zu  begründen  versucht.
Ich  bin  selbstverständlich  weit  davon  entfernt,  mich  der  Annahme  hinzugeben,
  daß  ich  mit  meiner  Auffassung  immer  im  Rechte  sein  werde.  Das
Bürgerliche  Eesetzbuch  ist  aber  erst  so  kurze  Zeit  in  Geltung  und  gerade  das
Sachenrecht  bereitet  so  viel  Schwierigkeiten,  daß  ich  einen  Jeden,  der  in  die
Oeffentlichkeit  tritt,  für  verpflichtet  erachte,  die  sich  ihm  aufdrängenden
Zweifel  zur  Sprache  zu  bringen  und  so  zur  allgemeinen  Erwägung  zu
stellen.  Der  Zweck,  den  ich  mit  meinen  Einwendungen  verfolge,  ist  erreicht,
wenn  es  mir  gelingen  sollte,  den  Leser  von  der  Zweifelhaftigkeit  der  einen
oder  der  anderen  der  berührten  Fragen  zu  überzeugen  und  ihn  hierdurch
zu  einer  Nachprüfung  zu  veranlassen.  Auch  die  Befestigung  der  gegentheiligen
Meinung  durch  Vertiefung  ihrer  Begründung  bedeutet  einen  Gewinn.