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Verfügung des Reichskolonialministers vom 4. August 1919.
Der Hauptmann v. Glasenapp in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem
14. Juli 1919 aus dieser zwecks Rücktritts in Preußische Dienste aus.
Die Hauptleute Fell und Schumann sowie der Oberlentnaut v. Dewitz, sämtlich in der Schutz-
truppe für Deutsch-Südwestafrika, scheiden mit dem 31. Juli 1919 aus dieser zwecks Rück-
tritts in Preußische Dienste aus.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 5. August 1919.
Hauptmann Trainer in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird zum Major mit
Patent vom 18. Oktober 1918 befördert.
Oberleutnant Guse in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird zum Hauptmann mit Patent
vom 16. September 1917 befördert.
Zu Stabsveterinären werden befördert, vorläufig ohne Patent mit einem Dienstalter, die Oberveterinäre
in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika:
Immendorff (vom 2. November 1915). Fuchs (vom 15. Juni 1916),
Meißner (vom 2. November 1915), — Sommerfeld (vom 2. Februar 1917),
Just (vom 2. November 1915), I Lang (vom 4. März 1917).
Verfügung des Preußischen Kriegsministers vom 7. August 1919.
Dem Hauptmann v. Hirschfeld im Feldartillerie-Regiment Nr. 51, kommandiert zum Reichs-
kolonialministerium, wird der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum
Tragen der Regiments-Uniform bewilligt.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 9. August 1919.
Dem Hauptmann Dühring in der Schutztruppe für Kamerun wird der Abschied mit der gesetzlichen
Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt. Gleichzeitig
wird ihm der Charakter als Major verliehen.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 11. August 1919.
Der Hauptmann Friedrich Schmetzer in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit
dem 31. Juli 1919 aus dieser behufs Rücktritts in Bayerische Dienste aus.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 14. August 1919.
Dem Oberstabsarzt Dr. Summa in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Abschied
mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform bewilligt.
Dem Stabsarzt Dr. Wolff in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied mit der
Vesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform bewilligt.
Dem Stabsarzt Dr. Koch und dem Oberarzt Dr. Westhofen, beide in der Schutztruppe für Deutsch-
· Ostafrika, wird der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen
der bisherigen Uniform bewilligt.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 16. August 1919.
Die Hauptleute Berlin und Euler, beide in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, scheiden
mit dem 14. August 1919 aus dieser zwecks Rücktritts in Preußische Dienste aus.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 22. August 1919.
Der Stabsarzt Dr. Schmidt in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem
15. August 1919 aus dieser behufs Rücktritts in Preußische Militärdienste aus.
Oberarzt Dr. Schönig in der Schutztruppe für Kamerun wird zum Stabsarzt mit Patent vom
23. April 1917 befördert.