Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. XLII. Band. (42)

282  Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

patronatliches  Präsentationsrecht  in  den  nächst  darauffolgenden
  Jahren  und  noch  vor  dem  Jahre  1594
heimgefallen  sei,  einen  Unterschied  gemacht  haben
sollte.  Die  in  der  Consist.-O.  ausgesprochene  landesväterliche
  Fürsorge  für  den  Kultus  erlaube  die
Annahme  nicht,  der  Markgraf  habe,  wenn  ein  mit
geringerer  Baupflicht  belastetes  privat-patronatliches
Präsentations-Recht  ihm  heimgefallen  sei,  sich  der
mit  dem  Ernennungsrechte  verbundenen  größeren
Baulast  entschlagen  wollen.  Es  sei  auch  kein  Fall
bekannt,  in  welchem  der  Markgraf  den  Bau  solcher
unvermöglicher  Kirchen,  deren  Privat-Patronat  in
der  Zeit  von  1528  bis  1594  auf  ihn  übergegangen
sei,  verweigert  hätte.

Fiskalischer  Seits  war  weiter  eingewendet  worden,
  die  auf  dem  landesßherrlichen  Patronate  beruhende
fiskalische  Baupflicht  cessire  dann,  oder  es  treffe  den
Staat  doch  dann  nicht  die  ganze  Baulast,  wenn  die
Gemeinde  oder  der  Pfarrer  dem  Patrone  eine  zur
Lehrerstelle  tangliche  Person  in  Vorschlag  bringe,
oder  überhaupt  eine  andere  Person  bei  Besetzung
der  Lehrerstelle  mitwirke.  Auch  dieser  Einwand
wurde  als  unbegründet  erachtet.  Nach  Gen.  Art.  VIII
Ziff.  4  der  Consist.-O.  nämlich  treffe  den  Landesherrn
  an  allen  Orten,  wo  er  ein  Patronatsrecht
habe,  unabhängig  von  der  Art  seiner  Ausübung  die
Pflicht  zum  Bau  aller  Kultusgebäude.  Von  einer
kumulativen  Baupflicht  könnte  nur  da  gesprochen
werden,  wo  mehrere  Privatpatrone,  welche  von  der
betr.  Kirche  Güter  besitzen  oder  genießen,  zur  Besetzung
  der  Meßner=  oder  Schullehrer-Stelle  berechtigt
  seien.  Nur  dann,  wenn  feststehe  oder  bewiesen
werde,  daß  an  dem  betr.  Orte  die  Schule  ganz
selbstständig  bestanden  und  das  landesherrliche  Kirchenpatronat
  sich  auf  die  Schulstelle  nicht  erstreckt
habe,  sondern  diese  vollkommen  unabhängig  von  dem
Patronate  durch  Dritte  besetzt  worden  sei,  trete  die