Inhaltsverzeichnis : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

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6)  Zu  Artikel  12.  Es  herrscht  Beiderseits  Einverständniß,  daß  das  zur  Anlage
von  Sicherheitsstreifen  erforderliche  Terrain  den  betreffenden  Besitzern  verbleibt
  und  nur  hinsichtlich  der  Benutzung  den  durch  den  Zweck  der  Anlage
bedingten  Beschränkungen  unterworfen  wird.

7)  Die  Ratifikation  des  Vertrages  soll  baldthunlichst  herbeigeführt  und  die
Auswechselung  der  Ratifikations-Urkunden  in  Berlin  bewirkt  werden.

Die  mit  dem  vereinbarten  Entwurfe  übereinstimmend  befundenen  zwei
Ausfertigungen  des  Vertrages  sind  hierauf  von  den  beiderseitigen  Bevollmächtigten
unterzeichnet  und  untersiegelt  worden,  und  es  haben  der  Königlich  Preußische
Bevollmächtigte  und  der  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinsche  Bevollmächtigte
je  eine  Ausfertigung  des  Vertrages  und  des  Schlußprotokolls  entgegengenommen.

So  geschehen  zu  Berlin,  den  15.  Dezember  1884.

Dr.  Micke.  Ehlers.

Der  vorstehende  Staatsvertrag  ist  ratifizirt  worden  und  die  Auswechselung
der  Ratifikations-Urkunden  hat  am  19.  Juni  1885  zu  Berlin  stattgefunden.

 

 

Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Geseh-Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1)  das  unterm  15.  April  1885  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die  Deichgenossenschaft
  Hoppenau  im  Landkreise  Elbing  durch  das  Amtsblatt  der
Königl.  Regierung  zu  Danzig  Nr.  23  S.  127)  ausgegeben  den  6.  Juni
1885

2)  das  unterm  22.  April  1885  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die  Kämmersdorfer
  Entwässerungsgenossenschaft  im  Landkreise  Elbing  durch  das  Amtsblatt
  der  Königl.  Regierung  zu  Danzig  Nr.  25  S.  143,  ausgegeben  den
20.  Juni  1885;

3)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  4.  Mai  1885,  betreffend  die  Genehmigung
des  Dritten  Regulativs  über  die  erweiterte  Wirksamkeit  des  neuen  landschaftlichen
  Kreditvereins  für  die  Provinz  Posen  durch  Emission  3½  prozentiger
  Pfandbriefe,  durch  die  Amtsblätter

der  Königl.  Regierung  zu  Posen  Nr.  21  S.  135,  ausgegeben  den
26.  Mai  1885,
der  Königl.  Regierung  zu  Bromberg  Nr.  22  S.  145,  ausgegeben  den
29.  Mai  1885)
(Nr.  9078.)