414 1467 Mai 21 — Sept. 16.
Wachen und Thorhut sind die Geistlichen frei, ihr Wein von der Präsens und
ihren Pfründen ist nicht bodengeldpflichtig. Der Vertrag gilt für 50 Jahre. —
1468 (Ulrichs tag) Juli 4. — Heilbronn, Lade 23,3. Or., Pg., mit den Siegeln
der Präsenz und der Stadt. — Eine bischöfliche Bestätigung ist nicht vorhanden.
838. Kaiser Friedrich schickt der Stadt Heilbronn eine Vor-Zadung
an Hans Nothaft und beauftresjt sie, ihm diese zuzustellen
und Bericht darüber einzusenden, damit sich das Kammergericht danach
richten könne. — Neustadt 1467 Mai 21.
Heilbronn 199 VII 15. Or. Unten: Ad maudatum domini imperatoris.
Aussen Siegelepuren.
839. Graf Friedrich von Zweibrücken, Herr zu Bitsch, belehnt
auf Bitten Konrads von Böckingen dessen Sohn Hans mit den Gütern,
die schon seine Vorfahren denen von Böckingen zu Lehen gegeben,
u. a. mit dem Kirchensatz zu Böckingen, und Hans huldigt dem Sohn
des Grafen, Simon Wecker. — 1467 (fronlichnamstag) Mai 28.
St.A. Heilbronn I, Böckingen. Or., Pg. mit Siegel.
a) Simon Wecker belehnt den Hans — wie vorhin. — 1474 (samstag fur
trinitatis) Juni 4. — Ebd. desgl.
840. Hans von Gemmingen, Hans von Sachsenheim und andere
Gemeine zu Bönnigheim an die Stadt Heilbronn: antworten auf ihr
Schreiben wegen der Ächter zu Bönnigheim, ') bitten, es mit dem Juden
[Mosse von Lauingen] noch 14 Tage anstehen zu lassen, da sie bei
den Ächtern einen Vergleich mit Mosse zu stande zu bringen hoffen,
und wenn von den letzteren jemand persönlich zu Heilbronn unterhandeln
wolle, ihm Geleite zu geben. — 1467 (mitwoch nach erutz
tag exaltacionis) Sept. 16.
Heilbronn 165, Hofgericht III2. Or. Aussen Adresse und Resie der
beiden briefschliessenden Siegel unter Papierdecke. — Nach den beiden folgenden
Briefen hatte die Stadt gefordert, dass die Ächter su Bönnigheim verboten und
der Jude befriedigt werde, damit er nicht weiter dem Recht nachgehen müsse.
a) Adam Schenk von Winterstetten bittet die Stadt mit Bezugnahme auf
ihr Schreiben, sie möge den Juden weisen, etwaige Forderungen gegen die Seinigen
zu Bönnigheim daselbst vorzubringen und diese nicht zu weiteren Kosten zu
drängen, sonst würden sie Wege suchen, sich seinen Umtrieben zu entziehen. —
1467 (donrstag ®) nach exaltacionis) Sept. 17. — Ebd. Or.
a) Ursprünglich Tritag, durch daruuter gesetste Punkte gelülgt.
1) Genannt werden im folgenden Diether von Sachsenheim und Ilans Link.
S. n. 564d), e) und w), Seite %7f.
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