I. Die militärische Jugendvorbereitung und Jugendpflege. 13
Das Kriegsministerium macht ferner bekannt, daß der
Minister der öffentlichen Arbeiten den Angehörigen der Jugend-
kompagnien sowie ihren Leitern und Führern einschließlich
der Bezirksleiter (Vertrauensmänner) für die Dauer des Krieges
behufs Teilnahme an den militärischen Übungen auf den
preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und den Reichs-
eisenbahnen den Militärfahrpreis mit der Maßgabe zu-
gestanden hat, daß nur Personenzüge (in Berlin und Hamburg
auch die Stadt-, Ring- und Vorortzüge) benutzt werden dürfen.
Die Fahrkosten werden von der Militärverwaltung getragen.
Auch städtische Beihilfen für die Jugendkompagnien sind an
manchen Orten gewährt worden. Der Berliner Magistrat hat
6000 M. für die Ausrüstung und Ausbildung bewilligt. Ins-
gesamt sind in Berlin 117 Kompagnien vorhanden, deren Aus-
rüstung bestehend in Umhängen, Schuhen, Mützen, Unter-
kleidung usw. natürlich größere Kosten verursacht.
Derartige Versuche, die heranwachsende Jugend
militärisch zu organisieren und vorzubilden sind
keineswegs neu, sondern seit länger als hundert Jahren in
den verschiedensten Ländern unternommen, und man ist dabei
sogar bis zu den Volksschülern hinabgegangen. Die Ver-
einigten Staaten von Nordamerika verpflichteten zum
ersten Male im Jahre 1790 alle militärtauglichen Personen
über 18 Jahren zu Übungen in den Waffen. Die Verpflichtung
wurde nach einiger Zeit aufgehoben und lebte erst nach dem
Sezessionskriege 1860 und nur für wenige Jahre dort wie-
der auf.
Die französische Nationalversammlung gestattete
1791 Jünglingskompagnien zu gründen, die von Offizieren
gleichen Alters zu befehligen und unter Aufsicht verabschie-
deter Soldaten zu stellen seien; Kinder von 11 Jahren, wurden
in die Kompagnien aufgenommen und wählten ihre Offiziere
selbst. Diese Einrichtungen wurden 1795 obligatorisch, und
es wurden aus ihnen uniformierte Bataillone errichtet, die
bei feierlichen Anlässen aufmarschierten und die Vaterlands-
1) A. MOSSO, Die körperliche Erziehung der Jugend. Übersetzt von Joh.
Glinzer. L. Voss, Leipzig 1914. — EBERHARD, Die Jugend-Wehrkraftbewe-
gung bei unseren Gegnern. Pädagog. Warte, 1914, Heft 23. — Jungdeutsch-
lands Nachschlagebuch. Mittler & Sohn, Berlin. — Satzungen und
Dienstvorschrift des Jungsturm. Charlottenburg 1914.