14 I. Die militärische Jugendvorbereitung und Jugendpflege.
liebe sowie den kriegerischen Geist der Jugend dartaten. sie
verschwanden unter Napoleon von der Bildfläche. Nach 1870
wurden die militärischen Übungen in Frankreich von neuem
für alle Schulen eingeführt, 1882 Schulbataillone gebildet, sämt-
lich mit einem kleinen Gewehr ausgerüstet und auf SchießB-
plätzen im Scheibenschießen unterwiesen. Aber auch diese
Schöpfung blieb nur wenige Jahre lebensfähig.
An ihre Stelle traten in Frankreich in der Neuzeit die
Wehrkraftbewegungen freiwilligen Charakters, die vom
Staate in jeder Weise Förderung und Unterstützung erhielten
und der Aufsicht des Kriegsministeriums unterstellt wurden.
1. Der Turnerverband mit 300000 Mitgliedern (Union federale
des societes symnastiques), der sein Turnprogramm (Reglement
sur l’instruction de la gymnastique) 1908 vom Unterrichts-
und Kriegsministerium empfing. 2. Die Schießvereine der
Schüler, die seit 1907 bestehen und in denen die Lehrer der
öffentlichen Schulen Unterricht im Schießen erteilen. Zurzeit
sollen 3000 Volksschulen, 161 Mittelschulen und 90 höhere
Lehranstalten in dieser Weise die Schießausbildung mit einem
Dienstgewehr pflegen. 3. Die militärischen Vorbereitungs-
gesellschaften (Union des societes de preparation militaire), die
die Jugend zwischen 17 und 20 Jahren drei- bis viermal in der
‚Woche mit Exerzier-, Marsch-, Schieß- und Turnübungen be-
schäftigen, ja sogar Reitunterricht erteilen. Waffen, Munition
u. a. werden vom Staate geliefert. Über die erfolgreiche Teil-
nahme an den Übungen und den Ausfall einer Prüfung erhält
jeder Jugendliche einen Ausweis (brevet d’aptitude), der ihm
verschiedene Vorteile beim Eintritt in die Truppe, vor allem
schnelle Beförderung sichert.
In Italien entstanden 1848 Hoffnungsbataillone nach Art
der ehemaligen französischen und teilten deren Schicksal, indem
sie bald eingingen. In den neunziger Jahren wurde jedoch
im italienischen Parlament von neuem erwogen, sämtliche
Schüler durch gymnastisch-militärische Übungen und Scheiben-
schießen für den Kriegsdienst tauglicher zu machen. Es folgte
die Errichtung eines ‚„Zentralausschusses für nationales Schieß-
wesen und körperliche Ausbildung zu militärischem Zwecke“.
Die Jugendlichen können vom 14. Lebensjahre an in eine
nationale Schießgesellschaft eintreten, und der Berech-
tigungsschein zum einjährig-freiwilligen Heeresdienst wird da-