22 I. Die militärische Jugendvorbereitnng und Jugendpflege.
weitere Aufgaben müssen nach den ‚Richtlinien‘ jetzt hinzu-
treten. Die erste, der Jugend ein heldisches und opferbereites
Deutschbewußtsein, das sich in Not und Tod bewährt, einzu-
impfen, ist eine selbstverständliche Kriegsforderung; sie muß
zukünftig im Frieden festgehalten und zum eisernen Bestand
der vaterländischen Jugenderziehung werden. Hand in Hand
mit ihr geht die zweite: die Jugend mit militärischen Vor-
kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten und durch Übungen
zu stählen. Sie legt dem Pädagogen und Schulhygieniker die
verantwortungsvolle Pflicht auf, mit dem militärischen Fach-
manne um die beste gesundheitliche Erziehung und nationale
Schulung des Nachwuchses zu wetteifern.
In dieser Absicht unterbreitet und begründet Dr. SCHMIDT,
Jugendpfleger des Regierungsbezirks Stettin, den Vorschlag,
die während des mobilen Zustandes geschaffenen Ju-
sendkompagnien zu einer dauernden Einrichtung, zu
einer deutschen Heeresvorschule zu machen und Sie
auf der breiten Grundlage der Wehrpflicht aufzubauen.
Dieser Gedanke ist sicher vielen deutschen Männern überaus
sympathisch. Die Beteiligung der Jugend soll zukünftig nicht
bloß eine freiwillige Ehrenpflicht gegenüber dem Vaterlande
sein, sondern reichsgesetzlich angeordnet und geregelt werden.
Einige Hindernisse liegen im Wege. Etwa neun Zehntel
der Jugend (Lehrlinge, Arbeitsburschen u. a.) haben eine täg-
liche Arbeitszeit bis zu 10 Stunden und erübrigen an Wochen-
tagen nicht die Zeit zu militärischen Übungen. Beim Minister
für Handel und Gewerbe, dem die Fortbildungsschulen unter-
stellt sind, ist von der Stadt Stettin beantragt worden, den
Unterricht speziell im Turnen für jene Übungen freizugeben ;
während der Kriegsdauer könnten in sämtlichen Klassen von
den bisherigen Wochenstunden vier auf Mittwochnachmittag
verlegt und für die militärische Vorbildung Verwendung finden;
der eigentliche Schulbetrieb für die Ungelernten kommt in
Fortfall und beträgt für die übrigen Fortbildungsschüler nur
noch zwei Stunden. Der Minister hat diesem Antrage für den
Stadtbezirk Stettin und die Kriegsdauer stattgegeben. In Berlin
wurde seitens der städtischen Behörden und der beteiligten
Körperschaften folgender Vorschlag des Obermeisters RAHARDT
angenommen: Statt wie bisher sechs Stunden, sollen künftig-
hin vier Stunden theoretischer Unterricht erteilt und vier Stun-