Full text: Die vaterländische und militärische Erziehung der Jugend

I. Die militärische Jugendvorbereitung und Jugendpflege. »3 
den für die militärische Ausbildung freigestellt werden in der 
‚Weise, daß in den Fällen, wo sechs Stunden nacheinander ge- 
geben werden, die ersten vier Stunden auf die militärischen 
Übungen und die zwei übrigbleibenden Stunden auf den theo- 
retischen Unterricht verwendet werden. Für die ausgefallenen 
vier Stunden geben die Lehrmeister an einem Wochenabend 
weitere zwei Stunden von 6—8 Uhr für theoretischen Unter- 
richt frei. Außerdem sollen Sonntags Geländeübungen, Märsche 
usw., auch kleiner Feldgottesdienst stattfinden. An vielen 
anderen Orten sind ähnliche Beschlüsse gefaßt worden. 
Es handelt sich jetzt nach SCHMIDT weiter darum, auch 
die der Fortbildungsschule Entwachsenen, die schulentlassene 
ländliche Jugend, die Schüler der höheren Lehranstalten, der 
Lehrerseminarien und technischen Mittelschulen, der Land- 
wirtschaftsschulen zwangmäßig heranzuziehen. Ein mili- 
tärischer Fachmann, der Vertrauensmann der militärischen 
Jugendausbildung desGroßherzogtums Sachsen- Weimar, schließt 
sich SCHMIDTS Ausführungen an, aus hygienisch-pädagogischen 
und militärischen Gründen. Er macht folgenden Zusatz: Es 
sollen nach Friedensschluß eine große Zahl von Offizieren und 
Unteroffizieren, die für den aktiven Dienst unbrauchbar ge- 
worden sind, als Exerziermeister angestellt und die ganze 
militärische Vorbereitung den Bezirkskommandeuren unterstellt 
werden; den Jugendlichen sind Anzüge und Ausrüstungsgegen- 
stände vom Staate unentgeltlich zu liefern. 
Bevor weitere Schritte erfolgen, erscheint es im Interesse der 
Sache und der Schulen notwendig zu prüfen, ob die Richtlinien 
und Forderungen für die militärische Jugendvorbereitung mit 
den Erziehungszielen der allgemeinbildenden Anstalten, mit 
den bestehenden Lehrplänen und ihren Methoden der gesund- 
heitlich-sittlichen Ertüchtigung des Nachwuchses sich in vollem 
Einklang befinden; des weiteren festzustellen, ob etwa bisher 
als wertvoll betrachtete Einrichtungen geopfert werden müßten. 
Es ist klar, daß die für die Fortbildungsschulen gestattete Lehr- 
planänderung nur eine vorübergehende sein kann. Es läßt 
sich ferner leicht ermessen, daß die Störungen des Lehr- und 
Stundenplans sowie der häuslichen Vorbereitung der Schüler, 
die seitens der höheren Lehranstalten zurzeit bereitwilligst 
ertragen werden, nach dem Kriege durch eine Neuorganisation 
der Leibesübungen beseitigt werden müßten. —
	        
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