Full text: Die vaterländische und militärische Erziehung der Jugend

44 IIl. Das hygienische Gleichgewicht in der Erziehung. 
zwecken, zusammenfassend als technischen Unterricht und mißt 
sie nicht mit dem gleichen Maßstabe wie die elementaren 
geistigen oder wissenschaftlichen Disziplinen, sondern behan- 
delt sie als minoris juris. Die Schulen sind an erster Stelle 
geistige Lerninstitute. Baden, Schwimmen, Rudern, Marschie- 
ren, Wehrübungen finden wiederum keine Gleichberechtigung 
mit dem amtlichen Turnen, sondern erfreuen sich als fakul- 
tative Betätigungen bald nur eines größeren, bald geringeren 
Wohlwollens des Pädagogen, wennschon sie für Herstellung 
des hygienischen Gleichgewichts in der Erziehung notwendig, 
für eine straffe vaterländische Erziehung unentbehrlich er- 
scheinen und die kraftschäumende Jugend auch nach ihnen 
verlangt. Daß sie gleich jeder Art Handfertigkeit, Geschick- 
lichkeit und praktischer Übung sich den wissenschaftlichen 
Aufgaben der Schulen angliedern und dem gesamten Unter- 
richtsplan harmonisch einfügen lassen, daran besteht gar kein 
Zweifel. 
Die geistigen Anstrengungen, verbunden mit ermüdenden Sitz- 
haltungen der Schüler, üben eine hemmende Wirkung auf den 
Organismus aus, die eine weitergehende hygienische Fürsorge 
rechtfertigt. Besteht doch in den Oberklassen der höheren 
Lehranstalten eine wöchentliche Arbeitsforderung von 30 bis 
31 Pflichtstunden, 2 Stunden Singen, 2—6 wahlfreien Stunden 
und 18 Stunden häuslicher Vorbereitung, zusammengenommen 
bis 57 Stunden geistiger Tätigkeit, die „ganz erheblich über 
das erwünschte Maß hinausgewachsen ist“ und leider nach 
den statistischen Erhebungen zeitweilig noch überschritten 
wird. Ihnen stehen in der Woche 3 Turnstunden zur Erholung 
und Wachstumsförderung gegenüber. Das Mißverhältnis läßt 
sich auf den bisherigen Wegen nicht ausgleichen. Bei den 
gleichaltrigen Jugendlichen der kaufmännischen und gewerb- 
lichen Betriebe findet sich eine umgekehrte Proportion geistiger 
und körperlicher Beschäftigung; an 50—60 Stunden Werk- 
tätigkeit (inkl. Pausen) sind 4—6 Fortbildungsstunden gereiht. 
Bei beiden Arten Jugendlicher tritt gegenwärtig die mili- 
tärische Vorbereitung mit mindestens 4 Wochenstunden hin- 
zu. Trotz des Wegfalls einiger häuslichen Arbeiten an den 
höheren Schulen und einiger Lehrstunden an den Fortbildungs- 
schulen können hier und da Überlastungen vorkommen, sollten 
freilich durch zweckmäßige Verteilung der verschiedenartigen
	        
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