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sei, gibt doch wahrlich drastisch genug den Maßstab an die Hand,
mit dem die römische Priesterkirche die Ehe einschätzt. Hilft
den meisten ihr Kirchenglaube, ihre eigene religiös-ethische
Gesinnung, über all diese Unzuträglichkeiten hinweg, so ist dies
doch kein Grund, daß der Staat ein solches Verfahren sanktioniert,
ein solches Eherecht von staatlichen Lehrstühlen aus dozieren
läßt.
Bismarcks Lage war, da er als Ministerpräsident die Gesetzesvorlage
vertreten mußte, eine überaus schwierige. Wir erinnern
uns, mit welcher Vehemenz er 1849, dem preußischen Landrechte
entsprechend, für die kirchliche Trauung und gegen die Zivilehe
eingetreten war. Es war in den Tagen, da er selbst aus einem Ungläubigen
ein Gläubiger geworden war, und dies im Zusammenhange
mit seiner Verehelichung, durch die er in einen kirchlich
strenggläubigen Familienkreis eingerückt war. Hierzu kam die
schroffe Stellungnahme gegen alles, was an Revolution erinnerte.
Ihm war der Staat selbst ein im Sinne der Kirche ‚‚christlicher‘
geworden. Im Laufe der Jahre und der so reichen staatsmännischen
Erfahrung, wie er sie an leitender Stelle gewonnen hatte,
war sein Staatsbegriff ein wesentlich anderer geworden, hatte sich
sein politischer Horizont ins Welthistorische erweitert. Er war
auch jetzt noch für eine kirchliche Einsegnung der Ehe, er hielt
indes, wie er in „Gedanken und Erinnerungen‘ bemerkt, mit
Luther die Eheschließung für eine bürgerliche Angelegenheit.
Sein Widerstand gegen Anerkennung dieses Grundsatzes
beruhte mehr auf Achtung vor der bestehenden Sitte und der
Überzeugung der Massen, als auf eigenen christlichen Bedenken.
Ausschlaggebend war für ihn, daß sich ein Notstand eingestellt
hatte, aus dem es keinen anderen Ausweg gab. Und so entschied
er sich für die Einführung der obligatorischen Zivilehe.
Noch stärker als Bismarcks Abneigung gegen die Zivilehe
war die König Wilhelms. Dieser wollte es, wie auch Roon,
womöglich bei der fakultativen bewenden lassen. Nur schweren
Herzens, nach langem Kampfe, gab er dem Gesetze seine Zustimmung.
‚Ich habe schwere Tage durchlebt,‘‘ schrieb er unterm
8. Mai 1874 an Roon, „das Ehegesetz, über das ich denke wie
Sie, ist mir nicht möglich zu hemmen, da auch Fürst Bismarck
sich für dasselbe entschied, obgleich ich trotz meiner Hinfälligkeit
noch zweimal dagegen schrieb und auf die fakultative Ehe
hinwies; vergeblich.“