Full text : Bismarck und das päpstliche Rom.

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sei,  gibt  doch  wahrlich  drastisch  genug  den  Maßstab  an  die  Hand,
mit  dem  die  römische  Priesterkirche  die  Ehe  einschätzt.  Hilft
den  meisten  ihr  Kirchenglaube,  ihre  eigene  religiös-ethische
Gesinnung,  über  all  diese  Unzuträglichkeiten  hinweg,  so  ist  dies
doch  kein  Grund,  daß  der  Staat  ein  solches  Verfahren  sanktioniert,
ein  solches  Eherecht  von  staatlichen  Lehrstühlen  aus  dozieren
läßt.

Bismarcks  Lage  war,  da  er  als  Ministerpräsident  die  Gesetzesvorlage
  vertreten  mußte,  eine  überaus  schwierige.  Wir  erinnern
uns,  mit  welcher  Vehemenz  er  1849,  dem  preußischen  Landrechte
entsprechend,  für  die  kirchliche  Trauung  und  gegen  die  Zivilehe
eingetreten  war.  Es  war  in  den  Tagen,  da  er  selbst  aus  einem  Ungläubigen
  ein  Gläubiger  geworden  war,  und  dies  im  Zusammenhange
  mit  seiner  Verehelichung,  durch  die  er  in  einen  kirchlich
strenggläubigen  Familienkreis  eingerückt  war.  Hierzu  kam  die
schroffe  Stellungnahme  gegen  alles,  was  an  Revolution  erinnerte.
Ihm  war  der  Staat  selbst  ein  im  Sinne  der  Kirche  ‚‚christlicher‘
geworden.  Im  Laufe  der  Jahre  und  der  so  reichen  staatsmännischen
  Erfahrung,  wie  er  sie  an  leitender  Stelle  gewonnen  hatte,
war  sein  Staatsbegriff  ein  wesentlich  anderer  geworden,  hatte  sich
sein  politischer  Horizont  ins  Welthistorische  erweitert.  Er  war
auch  jetzt  noch  für  eine  kirchliche  Einsegnung  der  Ehe,  er  hielt
indes,  wie  er  in  „Gedanken  und  Erinnerungen‘  bemerkt,  mit
Luther  die  Eheschließung  für  eine  bürgerliche  Angelegenheit.
  Sein  Widerstand  gegen  Anerkennung  dieses  Grundsatzes
beruhte  mehr  auf  Achtung  vor  der  bestehenden  Sitte  und  der
Überzeugung  der  Massen,  als  auf  eigenen  christlichen  Bedenken.
Ausschlaggebend  war  für  ihn,  daß  sich  ein  Notstand  eingestellt
hatte,  aus  dem  es  keinen  anderen  Ausweg  gab.  Und  so  entschied
er  sich  für  die  Einführung  der  obligatorischen  Zivilehe.

Noch  stärker  als  Bismarcks  Abneigung  gegen  die  Zivilehe
war  die  König  Wilhelms.  Dieser  wollte  es,  wie  auch  Roon,
womöglich  bei  der  fakultativen  bewenden  lassen.  Nur  schweren
Herzens,  nach  langem  Kampfe,  gab  er  dem  Gesetze  seine  Zustimmung.
  ‚Ich  habe  schwere  Tage  durchlebt,‘‘  schrieb  er  unterm
8.  Mai  1874  an  Roon,  „das  Ehegesetz,  über  das  ich  denke  wie
Sie,  ist  mir  nicht  möglich  zu  hemmen,  da  auch  Fürst  Bismarck
sich  für  dasselbe  entschied,  obgleich  ich  trotz  meiner  Hinfälligkeit
  noch  zweimal  dagegen  schrieb  und  auf  die  fakultative  Ehe
hinwies;  vergeblich.“