Restitutionsedikt — Reutlingen.
Reichsvikariat. Nach Errichtung der provisorischen
Zentralgewalt 1848 ward Erzrzog
Johann von Osterreich (s. Joann
3) zum R. erwählt.
Restitutionsedikt (lat., Befehl zur
Wiederherstellung einer Sache“), eine
Verordnung Kaiser Ferdinands II. vom
. März 1629, worin den Protestanten
auf Grund des geistlichen Vorbehalts die
Herausgabe aller seit dem Passauer Vertrag
(1552) eingezogenen Stifter, Bistümer,
Klöster und Kirchengüter an die
Katholiken befohlen und den katholischen
Reichsständen das Recht eingeräumt wurde,
die evangelische Lehre in ihren Landen zu
unterdrücken. Das R. bestimmte die Protestanten
zur Fortsetzung des Dreißigjährigen
iegs und zum Anßßluß an Schweden.
Im Frieden von Prag 1635 verzichtete der
Kaiser teilweise, im Westfälischen Frieden
gigzüich auf Durchführung desselben.
euß, deutsches Fürstentum, seit Jahrhunderten
im Besitz eines Herrscherhauses,
welches sich von den Herren von Weida
ableitet. Alserster des Geschlechts gilt Erkenbert
I. (um 1122), dessen Nachkommen
zu der Vogtei von Weida auch die von Gera,
Greiz, Hof und Plauen erwarben. Eine
Teilung der Besitzungen trat um 1244
ein, und es entstanden die Linien Weida,
Plauen und Gera. Die erstere erlosch
1535, die zweite 1550, und Heinrich V.
von Plauen vereinigte die reußischen
Lande. Alsmitseinem Sohn Heinrich VII.
sein Geschlecht ausstarb, fiel das Land der
jüngern Plauenschen Linie der Ren b;
von Plauen zu welche sich um 1296
von der Hauptlinie Plauen abgetrennt
hatte. Der Name erinnert an die Mutter
des Stifters, eine russische Prinzessin.
Die jüngere Plauensche Linie teilte sich
1564 in drei Zweige: die ältere Linie
auf Untergreiz, die mittlere auf Oberger
und die jüngere auf Gera. Als
616 die mittlere Linie erlosch, fielen ihre
Fesifungen an die ältere. 1671 nahmen
die sämtlichen Herren R. von Plauen
mit Genehmigung des Kaisers den Grafentitel
an.
In der ältern Linie wurde Heinrich XI.
1778, in der jüngern gpeimei
in den Reichsfürstenstand erhoben.
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In R-Greiz (ältere Linie) trat Heinrich
XIII. 1807 dem Rheinbund und 1815
dem Deutschen Bund bei. Sein jüngerer
Sohn, HeinrichKX-(1836—59), gab1848
seinem Land eine Verfassung, die jedoch in
der Zeit der Reaktion nicht durchgeführt
wurde. Ihm folgte sein Sohn HeinrichXXII.
(s. Heinrich 18), zunächst unter
Vormundschaft seiner Mutter Karoline.
Als diese 1866 auf Osterreichs Seite trat,
wurde das Ländchen von Preußen besetzt
und mußte im Frieden vom 26. Sept. eine
Kriegsentschädigung zahlen und dem Norddeutschen
Bund beitreten. Heinrich XXII.,
welcher 28. März 1867 die Regierun
selbst übernahm, gab dem Land endlich
die ersehnte Verfassung und schloß mit
Preußen eine Militärkonvention. Die
jüngere Linie R. von Plauen hatte sich
1647 in die Linien Gera, Sgalburg.
Schleiz und Lobenstein geteilt.
Schleiz und Gera erloschen schon 1666
und 1802, die Linie Lobenstein in ihrem
Zweig Ebersdorf 1853, nur R.-Saalburg,
das seit 1666 die Bezeichnung R.
Schleiz führte, hat sich erhalten und reiert
heute im Fürstentum R. jüngere
einie. Heinrich XIII. von R. Shtei
trat 1807 dem Rheinbund und 1815 dem
Deutschen Bund bei. Sein Nachfolger
Heinrich LXII. (1818—54) kam 1818
auch in Gera, welches seit 1802 in Gemeinschaft
mit der ältern Linie verwaltet
war, und in Lobenstein-Ebersdorf, wo
Heinrich LXXII. abdankte, zur Herrschaft.
Ihm folgte sein Bruder Heinrich LXVII.,
der sich bei der Bundesabstimmung 14.
Juni 1866 zwar auf Osterreichs Seite
stellte, aber schon 26. Juni dem in Aussicht
genommenen Norddeutschen Bund beitrat
und eine Militärkonvention mit Preußen
schloß. Sein Nachfolger war 1867 sein
Sohn Heinrich . (s. Heinrich 19).
Eine Nebenlinie ist R.-Schleiz-Köstritz,
die sich 1692 von R.-Schleiz abzweigte.
Ihr Oberhaupt führt den Titel
pürtte die übrigen Mitglieder heißen
» rinzen-. Ihr gehört Prinz Heinrich
VII., der Botschafter des Deutschen
Reichs in Wien, an. Vgl. Limmer,
Kurze Geschichte des Hauses R. (1829).
Kentlingen, Hauptstadt des württem-