609. Das Gerichtssiegel von Rabenau.
(Kirchengalerie von Sachsen, 4. B., S. 183.)
Das Gerichtssiegel von Rabenau führt von altersher einen Ra—
ben mit gespaltenem oder offenem Schnabel und mit zum Schlagen
oder Fliegen fertigen, halb ausgespannten Flügeln. Auch soll auf der
Kirchturmspitze ein die Flügel ausbreitender Rabe zu sehen gewesen sein.
Damit will man den Namen des Ortes von den vielen Raben, welche sich
daselbst aufgehalten haben, ableiten.
610. Das Stadtsiegel von Zöblitz.
(Steinbach, Historie von Zöblitz. Dreßden, 1750, S. 29.)
Das Stadtsiegel von Zöblitz stellt einen Bärenkopf vor, und will
man vorgeben, es sei vor Alters ein Bärenfang hier gestanden.
611. Das Wappen der Stadt Zwickau.
(Tobias Schmidt, Chronica Cxgnea. Zwickau, 1656, S. 136.)
Im Jahre 1013 hat Kaiser Heinrich der Stadt Zwickau und dem
Rate ihr Wappen gegeben, nämlich einen Schild vierfach zerteilet, ganz
rot, oben drei weiße Schwanen, im andern Teil drei Türme, unter
denen ein Wasserfluß; in dem untern Teile des Schildes ebenso, nur
umgekehrt, daß sich die Schwanen gegen die rechte Hand, die Türme
aber gegen die linke befinden. Die Helmdecke ist rot und weiß, auf
dem Schilde aber zwei Helme, auf dem einen ein roter Kurhut, dessen
Aufschläge weiß, und auf demselben sieben rote und weiße Fähnlein.
Auf dem andern Helm aber stehet der Ritter Moritz, welchen der
Kaiser der Stadt zum Patron gegeben.
Bei weniger wichtigen Sachen gebrauchte der Rat nur den vierten
Teil des Schildes, nämlich ein rotes Feld mit drei Schwanen.
612. Das Wappen der Stadt Freiberg.
(Moller, Theatrum Freibergense Chronicum, Freiberg, 1653, S. 21.)
Das Wappen und Siegel Freibergs hat etliche Türme, samt
einem Thore und Gatter. Den aufgerichteten schwarzen Löwen im
gelben Felde darin soll Markgraf Dietrich von Meißen aus seinem
eigenen Wappen der Stadt für geleistete Dienste dazu verliehen haben.
*
485