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1774. Aus welchem Grunde der Pfarrherr zu Reinsdorf Getreide—
r- zins erhält.
(Schmidt Bhronica Cygnea. II. 1656. S. 131.)
Im Jahre 1267 ward vom Papste Urban IV. das Fronleich-
namsfest angeordnet, wobei die Geistlichkeit die Fluren der betreffenden
Gemeinden zu umgehen hatte. Weil aber die Pfaffen in Zwickau nicht
alle Felder und Fluren an diesem Tage umgehen konnten, haben sie
ein gewisses Teil auf dem Berge, der Stadt gegen Morgen gelegen,
den Pfaffen zu Reinsdorf zu umziehen übergeben. Und daher ists
gekommen, daß die Besitzer dieser Felder dem Pfarrherrn zu Reinsdorf
noch jährlich ein gewisses an Getreide zinsen müssen. «
775. Warum in Zwickau kein Kürschner zum Ratsstand gezogen
· wurde.
(Tob. Schmidt, Chron. Cygnea. II. 1656. S. 181.)
Im Jahre 1403 ist in Zwickau ein so großes Feuer ausgebrochen,
daß die ganze Stadt ausgebrannt, also daß man auf dem Markt zu
allen vier Thoren hat hinaussehen können. Dieses Feuer ist bei ei-
nem Kürschner in der Scheergasse ausgekommen, und sind dem Rat
damals die wichtigsten Urkunden mit verbrannt. Es ist dann die ge-
meine Sage gegangen, daß von der Zeit an kein Kürschner mehr zum
Ratstand gezogen worden sei.
776. Ein altes Recht der Töpfer von Dippoldiswalde.
(Mündlich.)
Dresden war einmal von der Pest heimgesucht, so daß alle Um-
wohnenden die Stadt mieden und die Märkte unbesucht blieben. Eine
Ausnahme davon aber machten, wie erzählt wird, die Schachtelmacher von
Seiffen und die Töpfer von Dippoldiswalde. Dieselben besuchten auch
während der Zeit, da die Krankheit viele Einwohner hinwegraffte, die
Märkte der Stadt und boten ihre Waren feil. Daher erhielten ins-
besondere die Töpfer von Dippoldiswalde das Recht, auch fernerhin
frei und ungehindert diese Märkte besuchen zu dürfen. Später wurde
ihnen solches Privilegium von den Kurfürsten wiederholt und unter
anderem auch von August dem Starken bestätigt, jedoch mit dem Zusatze,
daß jeder Meister nur einen Korb Waren mitbringen und nur „einen
Sonnenschein lang“ (d. h. nur einen Tag lang) verkaufen dürfe.
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