so konnten sie sich von dieser schmachvollen Strafe durch einen Sack voll Hafer, der mit
einem roten Bande zugebunden sein mußte, loskaufen. (Schäfer, deutsche Städtewahr-
zeichen, I. S. 54.)
805. Strafe für liederliche Weibspersonen.
(Göpfert, Geschichte des Pleißengrundes, S. 180.)
Es war sonst in Crimmitschau die Gewohnheit, welche auch an
andern Orten, z. B. in Schmölln, eingeführt war, daß liederliche
Weibspersonen sich auf den niedern Stadtturm begeben mußten, allwo
oben auswendig ein großer Korb befindlich war. In diesen mußten
sic sich setzen, worauf sie dann jählings in den unten am Thore be-
findlichen Teich herabgelassen wurden.
806. Wie das Lehen gereicht wurde.
(Göpfert, Geschichte des Pleißengrundes, S. 180.)
Wenn sonst jemandem in Crimmitschau das Lehen gereicht wurde,
so beobachtete man die Zeremonie, daß dem Empfänger vom Gerichts-
direktor oder Amtmann ein runder Hut dargereicht wurde, woran der
Empfänger greifen mußte, und wenn mehrere etwas in sämtliche Lehn
empfingen, so mußten ebenfalls alle diesen Hut berühren.
807. Gebrauch bei einer zweiten Verheiratung.
(Göpfert, Geschichte des Pleißengrundes, S. 180.)
Eine Gewohnheit, welche in Crimmitschau ausgeübt wurde, war,
daß die Witwen, welche sich zum zweiten Male verheirateten, der
Gerichtsherrschaft ein Bett abgeben mußten.
Hidda, Friedrichs und Dedaus, Grafen zu Eilenburg Schwester,
verordnete, daß jede Witwe, welche sich wieder verheiratete, dem
Amtmann (praelecto arcis) zwei Schreckenberger in einem Beutel ohne
Naht geben sollte.
808. Das Bärenprivilegium für Lößnitz. ·
(C. Lehmann, Chronik der freien Bergstadt Schneeberg. 1. B. Schnee-
berg 1837. S. 8.)
In der ältesten bekannten, aus dem Jahre 1284 stammenden Ur-
kunde von Lößnitz erhielt die Stadt das Privilegium, daß sich in sei- -
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