Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Anderweite  Bezirks-Eintheilung  des  3.  Westphälischen  Landwehr-Regiments  Nr.  16.  Zu  Anlage  1.
Im  Verfolg  Ihres  gemeinschaftlichen  Berichts  vom  9.  Juli  d.  J.  genehmige  Ich  die  anderweite
Bezirks-Eintheilung  des  3.  Westphälischen  Landwehr-Regiments  Nr.  16  und  zwar  dahin,  daß  vom  1.  Januar
k.  J.  ab  der  Kreis  Hamm  zum  1.  Bataillon  gedachten  Regiments  übertritt.  Zu  dem  gleichen  Zeitpunkt
hat  die  Verlegung  des  Landwehr-Bezirks-K.  dos  des  2.  Bataillons  von  Unna  nach  Dortmund  zu
erfolgen  und  letzteres  alsdann  die  Bezeichnung  „2.  Bataillon  (Dortmund)  3.  Westphälischen  Landwehr-Regiments
  Nr.  16.“  anzunehmen.
Ems,  den  20.  Juli  1872.  Wilhelm.
Für  den  Minister  des  Innern:
Graf  oon  Roon.  Falk
An  den  Kriegs-Minister  und  den  Minister  des  Innern.
Berlin,  den  3.  August  1872.
Vorstehende  Allerhöchste  Ordre  wird  hierdurch  zur  Kenntniß  gebracht.

Der  Kriegs-Minister.  Der  Minister  des  Innern.
Im  Auftrage.  Im  Auftrage.
v.  Hartmann.  v.  Klützow.

No.  824.  7.  72.  A.  I.  a.

Schreibweise  des  Bezirks-Kommandos  Mülhausen  i#·C.  Zu  Anlage  1.
Berlin,  den  20.  Juli  1872.

Mit  Bezug  auf  den  diesseitigen  Erlaß  vom  20.  März  d.  J.  (Jo.  B##.  3.  72  A.  I.  a.)  —  Armee-Verordnungs-Blatt
  Seite  1097)  —  wird  hiermit  zur  Kenntniß  gebracht,  daß  zur  Vermeidung  von  Verwechselungen
  die  bisherige  Schreibweise  „Mühlhausen  i/E.“  in  „Mülhausen  i  E.“  abgeändert  ist.

Kriegs-Ministerium.  Allgemeines  Kriegs-Departement.
J.  V.  J.  V.
v.  Hartmann.  v.  Goßler.
No.  528.  7.  72.  A.  I.  a.

JPc)  Bekanntmachung,  betreffend  Ergänzungen  zur  Verordnung  betreffend  die  Organisation  der  Landwehr-Behörden
  und  die  Dienstverhältnisse  der  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes.

Unter  Bezugnahme  auf  die  im  Regierungsblatt  Nr.  27  pro  1872  erfolgte  gleiche
Publikation  werden  folgende  Ergänzungen  der  Verordnung,  betreffend  die  Organisation
der  Landwehrbehörden  und  die  Dienstverhältnisse  der  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes
  zur  Verkündigung  gebracht.

Stuttgart,  den  21.  Dezember  1872.  Sick.  v.  Suckow.

6%  Neg.  Blatt  Nr.  26  pro  1872.

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