Full text: Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Elfter Band. (11)

508 Anhang. Allgemeine Bestimmungen von Bedeutung für die Schutzgebiete. 
Anlage B.*) 
Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst. 
Dem (Vor- und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist 
gegenwärtiger Anstellungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
“... Jahren... . Monaten 
erteilt worden. 
Die Reichsbehörden, die Staatsbehörden aller Bun- 
desstaaten und die Kommunalbehörden usw. des 
Bundesstaats, dessen Staatsangehörigkeit er seit 
zwei Jahren besitzt, 
sind verpflichtet, seine Bewerbungen um Anstellung in einer der den Militär- 
anwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehaltenen Unter- 
beamtenstellen nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen zu 
berücksichtigen. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von ....M..... Pf. monatlich. 
N.N.den...ten........ 19... 
(Stempel.) (Behörde, die über die Gewährung des 
Anstellungsscheins entschieden hat.) 
Alter: .... Jahre.... 
(Nr. des Anstellungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
Anlage C.*) 
Zivilversorgungsschein. 
Dem (Vor- und Familienname, Dienstgrad in der Gendarmerie, im Land- 
jägerkorps oder in der Schutzmannschaft) ist gegenwärtiger Zivilversorgungs- 
schein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit von . . .... Jahren... . Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendar- 
merie (oder im Landjägerkorps oder in 
der Schutzmannschaft) von ey en „ 
mithin nach einer Gesamtdienstzeit von .... y» nn „ 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden sowie bei den Staatsbehörden (Name des 
Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von ....M..... Pf. monatlich. 
N.N,den...ten........ 19... 
(Stemgpel.) (Behörde, die über den Anspruch auf deu 
Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
Alter: .... Jahre.... | 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
  
#) Siehe die Fußnote auf Anlage A.