Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

Aus= und Durchfuhrverbote. 17 
Verordnung, 
betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von 
Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von 
Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung   gelangen. 
Vom 31. Juli 1914. 
§ 1. Die Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und 
dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, 
über die Grenzen des Deutschen Reichs ist bis auf weiteres verboten. 
§   2. Der Reichskanzler wird ein Verzeichnis der Gegenstände veröffentlichen, 
deren Ausfuhr und Durchfuhr nach § 1 verboten ist. 
Er ist ermächtigt, von den Bestimmungen im § 1 Ausnahmen zu gestatten und 
die etwa erforderlichen Sicherungsmaßregeln zu treffen. 
§ 3. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. 
Bekanntmachung. 
Vom 31. Juli 1914. 
Auf Grund des §   2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betreffend 
bas Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der 
Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs 
zur Verwendung gelangen, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß 
die folgenden Gegenstände unter das Verbot fallen: 
Eisenerze, auch Schlacken vom Metallhüttenbetrieb und eisenhaltiger 
Schwefelkies, 
Kupfer, 
Steinkohlen, Braunkohlen und Koks sowie Preßkohlen, 
Mineralöle, roh oder gereinigt (darunter Petroleum und Benzin), 
Teeröle, 
Baumwolle, 
Wolle, auch gekrempelt und gekämmt (Kammzug), 
Flachs, 
Hans, 
Jute, 
Fette und Häute zur Lederbereitung, 
Mechanisch und chemisch bereiteter Holzstoff (Holzmasse und Zellulose), 
Kautschuk, Guttapercha und Balata, roh oder gereinigt. 
Verordnung, 
betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von 
Eisenbahnmaterial aller Art, von Telegraphen= und Fern= 
sprechgerät sowie Teilen davon, von Luftschiffergerät 
aller Art, von Fahrzeugen und Teilen davon. 
Vom 31. Juli 1914. 
§ 1. Die Ausfuhr und Durchfuhr von Eisenbahnmaterial aller Art, von Tele= 
graphen= und Fernsprechgerät sowie Teilen davon, von Luftschiffergerät aller Art,
	        
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