Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

58 Postalische Bestimmungen. 
Bekanntmachung des Reichspostamts, 
betreffend verstärkte Beschränkungen für den Post-, 
Telegraphen= und Fernsprechverkehr mit dem Kuslande. 
Vom 2. August 1914. 
Der Postverkehr zwischen Deutschland und 
1. Rußland, 
2. Frankreich 
ist gänzlich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nienr 
mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen nach den angegebenen frenmen 
Ländern mehr angenommen, bereits vorliegende oder durch die Briefkasten zur Ein- 
liefenumg gelangende Sendungen werden den Absendern zurückgegeben. 
Der private Telegraphen- und Fernsprechverkehr zu und von dieson 
Ländern ist ebenfalls eingestellt. 
Bekanntmachung des Reichspostamts. 
Vom 4. August 19141. 
Verstärkte Beschränkungen für den Post-, Telegraphen= und Fernsprechverkehr 
mit dem Auslande. 
Der Postverkehr zwischen Deutschland und England ist gänzlich 
eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr siatt. 
Es werden daher keinerlei Postsendungen nach dem angegebenen fremden Lande 
mehr angenommen, bereits vorliegende oder durch die Briefkasten zur Einlieferung 
gelangende Sendungen werden den Absendern zurückgegeben. 
Der private Telegraphen- und Ferusprechverkehr zu und von diesem 
Lande ist ebenfalls eingestellt. 
Bekanntmachung des Reichspostamts, 
betreffend verstärkte Beschränkungen für den Dost-, Tele- 
graphen= und Fernsprechverkehr mit dem Kuslande. 
Vom 6. August 1914. 
Der Postverkehr zwischen Deutschland und Belgien ist gänzlich 
eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr statt. 
Es werden daher keinerlei Paus.dem ue nach dem angegebenen fremden Lande 
mehr angenommen, bereits vorliegende oder durch die Briefkasten zur Einlieferung 
gelangende Sendungen werden den Absendem zurückgegeben. 
Der private Telegraphen= und Fernsprechverkehr zu und von diesem 
Lande ist ebenfalls eingestellt. 
  
Bekanntmachung des Reichspostamts. 
Bom 1. August 1914. 
Da die Reichspostverwaltung eine namhafte Zahl ihrer Beamten zum Feldhrere 
teils für den Dienst mit der Waffe, teils zur Wahrnehmung des Feldpostdiensics 
abgegeben hat, werden voraussichtlich an manchen Orten die Beamtenkräfte nicht
	        
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