Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 4 (4)

Militärische Anordnungen. 
Metallfreigabestelle für Friedenszwecke. 
Ministerial-Erlaß vom 26. August 1915. 
Die Einzelanträge auf Freigabe von Sparmetallen für Friedenszwecke u 
für Einrichtungen, die nur lose mit Kriegslieferungen in Verbindung stehen ba ud 
einen so großen Umfang angenommen, daß sie mit Rücksicht auf die Heeres- m 
Marineinteressen in Zukunft nur noch in den dringendsten Fällen berüchichen 
werden können. gt 
Um in Zweifelsfällen eine genaue Prüfung vornehmen zu können, ob sol 
Anträge gerechtfertigt sind, ist unter der Aufsicht des Reichsamts des Innem un 
unter Beteiligung des Kriegs= und des Handelsministeriums eine Zentralstelle unte 
dem Namen Letalselgrwestene für Friedenszwecke“ gegründet worden. Dr 
Leitung dieser Stelle hat Geheimrat Professor Kammerer übernommen, dem en- 
genieure und Chemiker in größerer Zahl zur Seite stehen. Die Geschäftsräume 
befinden sich im Hause des Vereins Deutscher Ingenieure, Berlin NW. 7, Sommer- 
straße 4 a. Alle Anträge auf Freigabe von Metallen, die nicht unmittelbar Heeres- 
oder Marinelieferungen betreffen, sind, soweit es sich nicht um Gesuche der im vor. 
letten kübnat, bezeichneten Art handelt, an die Metallfreigabestelle für Friedens. 
zwecke zu richten. 
Die neu geschaffene Zentralstelle hat den Zweck, die Freigabeanträge auf ihre 
Dringlichkeit und die Unersetzlichkeit der beschlagnahmten Metalle durch Ersah— 
metalle eingehender als bisher zu prüfen und die Industrie zur Verwendung bon 
Ersatzmetallen mehr und mehr zu erziehen. Es werden daher von vornherein alle 
Gesuche zurückgewiesen, die vorstehende Bedingungen nicht erfüllen. Demzufolge 
wird empfohlen, Freigabeanträge nur dann zu seuen wenn alle Ersatzmöglich- 
keiten, auch auf die Gefahr der geringeren Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit hin, 
erschöpft sind; es ist ferner ratsam, eine eingehende Vorprüfung solcher Gesuche 
durch die Sonderverbände und Sachverständigen der einzelnen Industrien vor- 
nehmen zu lassen. Bei Anträgen an die Metallfreigabestelle für Friedenszwecke 
sind sowohl über die Mengen der benötigten Sparmetalle in Kilogramm, als auch 
über die Dringlichkeit des Bedarfs und die Unersetzlichkeit durch nichtbeschlagnahmte 
Metalle genaue Angaben zu machen. 
Neben der Bearbeitung von Freigabeanträgen wird es auch Aufgabe der Frei- 
gabestelle sein, Metall-Vermittelungsstellen für ganze Industrien zu schaffen und 
zur Verwendung von Ersatzmetallen, gegebenenfalls durch fachwissenschaftliche Gut- 
achten, anzuregen. 
Alle Anträge auf Freigabe von Sparmetallen für Neuanlagen und Betriebs- 
erweiterungen, die auf Veranlassung der Heeres= oder Marineverwaltung vor- 
genommen werden, sowie für Ausbesserungen in solchen Betrieben sind auch in Zu- 
kunft an das Kriegsministerium, Kriegsrohstoff-Abteilung, Sektion M, in Berlin 
SW. 48, Verlängerte Hedemannstraße 9/10, zu richten und werden dort erledigt. 
Bekanntmachung des GOberkommandos, 
betreffend Dorratserhebung und Bestandsmeldung über 
Wolfram, Chrom, Molyubdän, Danadium und Mangan. 
Vom 15. März 1915. 
Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mi 
dem Bemerken, daß jede Übertretung (worunter auch verspätete oder unvollständige 
Meldung fällt), sowie jedes Anreizen zur übertretung der erlassenen Vorschrif, 
soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach 
§l 9 Ziffer „b“ des „Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 151 
106
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.