Volksernährung.
Bekanntmackung, 1
betreffend Knderung der Derordnung über Mal-
17. Mai 1915.
Vom 5. August 1915.
(Auf Grund des F 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrat
schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914.)
Artikel 1. In der Verordnung über Malz vom 17. Mai 1915
Abs. 2c folgende Fassung:
„auf Malzvorräte einer Bierbrauerei, die sich innerhalb de
den §§ 1 bis 3 der Verordnung, betreffend Einschränkung.
verwendung in den Bierbrauereien, vom 15. Februar 1915
bereitung für die Zeit bis zum 30. September 1915 und
der Hälfte der ihr für das vierte Vierteljahr des Jahres
stehenden Malzmenge halten.“
Artikel 2. Die im § 3 der Verordnung über Malz vom 17. Mai
gesehene Aufforderung kann nach dem Tage des Inkrafttretens dieser V
von neuem erlassen werden.
Artikel 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündun,
Bekanntmachung
über #nderung der Verordnung, betreffend Einscht
der Malzverwendung in den Bierbrauereien, vom
bruar 1015.
Vom 5. August 1915.
(Auf Grund von § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesra
schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914.)
Artikel 1.
In die Verordnung, betreffend Einschränkung der Malzverwendu
Bierbrauereien, vom 15. Februar 1915 wird folgender § 12 eingefügt:
„Im dritten Vierteljahr 1915 dürfen Bierbrauereien zur Herstellun
außer ihrer für dieses Vierteljahr festgesetzten Malzmenge im voraus a
Hälfte derjenigen Malzmenge verwenden, die ihnen für das vierte Vie-
gelassen ist. Sie haben die hiernach im voraus verwendete Malzmenge
futtermittelstelle bis zum 15. Oktober 1915 zur Anrechnung auf ihr Gerster
(5F27 Abs. 1 der Verordnung über den Verkehr mit Gerste aus dem Ern
vom 28. Juni 1915) anzuzeigen.“
Artikel 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Bekanntmachung
über die Errichtung einer Reichs futtermittelst
Vom 23. Juli 1915.
(Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesra
schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914.)
§ 1. Zur Durchführung der Vorschriften des Bundesrats über d
mit Hafer, Gerste, zuckerhaltigen Futtermitteln und Kraftfuttermitteln e
der Kleie, wird eine Reichsfuttermittelstelle errichtet. Sie ist eine B
28