Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 6 (6)

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Preußen. 
in Mecklenburg-Schwerin für jeden Landgerichtsbezirk: die Staats- 
anwaltschaft, 
in Sachsen· Weimar für jeden Landgerichtsbezirk: die Staatsanwalt— 
afi, 
für Meckienburg-Strelitz: die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht 
in Neustrelitz, ·" 
in Oldenburg für den Bezirk des Herzogtums Oldenburg: die Staats- 
anwaltschaft bei dem Landgericht in Oldenburg; für den Bezirk 
des Fürstentums Lübeck: die Staatsanwaltschaft beim Landgericht 
zu Lübeck; für den Bezirk des Fürstentums Birkenfeld: die Staats- 
anwaltschaft beim Landgericht in Saarbrücken, 
in Braunschweig Lüneburg für jeden Landgerichtsbezirk: die Staats- 
anwaltschaft, 
in Sachsen-Meiningen für die Bezirke der Amtsgerichte Meiningen, 
Salzungen, Wasungen, Themar, Römhild, Hildburghausen, Held- 
burg, Eisfeld, Schalkau, Sonneberg und Steinach: die Staats- 
anwaltschaft beim Landgericht zu Meiningen; für die Bezirke der 
Amtsgerichte Saalfesd, Gräfenthal, Pößneck, Camburg und 
Knnichselde die Staatsanwaltschaft beim Landgericht zu Rudol- 
tadt, 
für Sachsen-Altenburg: die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht 
in Altenburg, 
in Sachsen-Coburg-Gotha für jeden Landgerichtsbezirk: die Staats- 
anwaltschaft, 
für Anhalt: der Erste Staatsanwalt in Dessau, 
für Schwarzburg-Rudolstadt: die Staatsanwaltschaft beim Landgericht 
in Rudolstadt, 
in Waldeck und Pyrmont für jeden Landgerichtsbezirk: die Staats- 
anwaltschaft, 
für Reuß ä. L.: die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Greiz, 
in Reuß j. L.: für jeden Landgerichtsbezirk die Staatsanwaltschaft, 
in Schaumburg-Lippe: die Staatsanwaltschaft beim Landgericht in 
Bückeburg, 
für Lippe: die Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Detmold, 
für Lübeck: die Staatsanwaltschaft beim dortigen Landgericht, 
für Bremen: der Amtsanwalt beim Amtsgericht in Bremen, 
für Hamburg: die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Hamburg, 
in Elsaß-Lothringen für jeden Landgerichtsbezirk: die Gerichts- 
schreiberei des Landgerichts, » 
für die außerhalb des Deutschen Reichs Geborenen: das Reichs- 
justizamt in Berlin W 9. 
In jedem Falle ist in der äußeren Adresse hinter dem Namen der 
Behörde in Klammern anzufügen: Strafregister. 
  
Für die Anfrage (Ziffer 3) und zugleich für die Antwort der Strafregister- 
behörde ist ein Vordruck zu benutzen, dessen Herstellung die Regierung 
in Hannover besorgt. Bei ihrem Kassenbureau ist der erstmalige Bedarf 
unverzüglich unmittelbar anzumelden. Künftig melden den Jahresbedarf 
die Ortspolizeibehörden, soweit sie unter dem Landrat stehen, diesem 
bis zum 1. November an, die übrigen Ortspolizeibehörden (außer Berlin) 
und die Landratsämter lassen die Anmeldungen zum 15. November 
dem Kassenbureau der Regierung zugehen, und bei dem Kassenbureau 
der Regierung in Hannover schließlich müssen die Anmeldungen am 1. De- 
zember eintreffen. 
Der Vordruck entspricht in Größe und Form dem für das Deutsche 
Reich eingeführten „Auszug aus dem Strafregister“ (Formular C zu 
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