Volksernährung.
Bekanntmachung über läse.
Vom 13. Januar 1916.
(Auf Grund des F 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt-
schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914.)
§ 1. Für den Verkauf von Käse werden folgende Höchstpreise festgesetzt:
I. Hartkäse.
Hersteller= Ladenpreis
preis für
für 50 kg. 0, kg.
in Mark in Mark
1. Bester, gespeicherter, wenigstens 3 Monate alter Rund-
käse nach Emmentaler Art mit einem Fettgehalte von
wenigstens 40 vom Hundert der Trockenmasse . 110 1,60
2. Emmentaler Ausschuß sowie Käse nach Schweizer Art
mit einem Fettgehalte von weniger als 40, aber von
wenigstens 30 vom Hundert der Trockenmasse .. 100 1,50
3. Tilsiter, Elbinger, Wilstermarschkäse, Käse nach Hol-
länder (Gouda, Edamer) Art und anderer Hartkäse mit
einem Fettgehalte von wenigstens 40 vom Hundert der
Trolkenstaff .................................... 110 1,40
4. Tilsiter, Elbinger, Wilstermarschkäse, Käse nach Holläan-
der (Gouda, Edamer) Art und anderer Hartkäse mit
einem Fettgehalte von weniger als 40, aber von wenig—
stens 20 vom Hundert der Trockenmasse . . 80 1,10
5. Hartkäse mit einem Fettgehalte von weniger als 20 vom
Hundert der Trockenmasse .. . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . .. 60 0,80
II. Weichkäse.
1. Weichkäse nach Camembert, Brie, Neuschateller, Münster
Art mit einem Fettgehalte von wenigstens 50 vom
Hundert der Trockenmasee . ... 120 1,50
2. Weichkäse nach Camembert, Brie, Neuschateller, Münster
Art mit einem Fettgehalte von weniger als 50, aber
von wenigstens 40 vom Hundert der Trockenmasse 100 1,30
3. Weichkäse mit einem Fettgehalte von wenigstens 40 vom
Hundert der Trockenmasse (Limburger, Romadur und
ähnlicher Käss . . . . . . .. . . . . .. .. .. .. .. . . . ... 75 1,10
in Stücken von 60 oder 120 Gramm verpackt (Früh—-
stücks= oder Delikateßkäs) 85 1,20
4. Weichkäse mit einem Fettgehalte von wenigstens 15 vom
Hundert der Trockenmase . . . ..........·..... 45 0,80
in Stücken von 60 oder 120 Gramm verpackt (Früh-
stücks= oder Delikateßkäsge) ... 55 0,90
5. Weichkäse mit einem Fettgehalte von weniger als 15 vom
Hundert der Trockenmasee . .. 40 0,60
III. Quark und Quarkkäse.
1. Gepreßter Molkereiquark (Rohstoff für Quarkkäse) 30 —
2. Speisequark mit einem Wassergehalte von höchstens
75 vom Hundert . . . .. ... .. . .. .. ...... .. .. .. . . . .. 35 0,50
3. Frischer Quarkkäse (Harzer, Spitz-, Stangen-, Faust-
und ähnlicher Käs .. . .. . .. . .. . .. . . . . .. .. . . ... 45 0,70
4. Ausgereifter Quarkkäse (Harzer, Spitz-, Stangen-, Faust-
und ähnlicher Käse) .. . . . . . . . . . .. . .. . . . . . . . . . . . .. 55 50,80