Volksernährung.
2. Mischungen von Superphosphat mit schwefelsaurem Ammoniat
beziehungsweise Natrium-Ammoniumsulfat
bei einem Gesamtgehalt an Stickstoff und wasserlöslicher Phosphorsäure von
r . 1.
16 v. H. 14 bis 15,% 12 bis 13,)) 10 v. K
und darüberP. H. v. H. u. darunter
—
Preise für 1 kg ½%
Z wasserl. Phosphorsäure; 60 Pf. 64 Pf. 68 Pf. 72 Tf.
Gebiet 1 llasekt, webo 2100%10 21010 6“
, IwasserL Phosphosfäure64.» 68» 72 „ 76 „
„ II Ammoniak-Sticktoff.0„ 210 „„ 210 „ 210 „
lwaser-. Phosphorsäure62 „ 66 „ 70 „ 73
"„ III Ammoniak--Stichtoff..#210, 210„ 2100.210 ,
3. Ammoniak-Superphosphat und Natrium-Ammoniumsulfat-Super.
phosphat, denen Kali zugemischt ist.
Preise für 1 kg 0
#
Wasserlösliche Phosphorsäuer wie zu 2.
Ammoniak-Stickstfff wie zu 2.
Kali (KC.0)) 40 Pf.
Besondere Lieferungsbedingungen für 1 bis 3
Maßgebend ist der Höchstpreis des Gebiets, in dem die Vollbahnstation des
Empfängers liegt. Liegt sie im Gebiet 1 und II, so gilt der Höchstpreis frachtfrei
Vollbahnstation des Empfängers; liegt sie im Gebiet III, so gilt der Höchstpreis ab
Frachtausgangsstation Bingen.
Zahlung: Barzahlung mit 1½ v. H. Abzug.
B. Nur nach dem Stickstoffgehalt gehandelte Düngemittel.
Die Preise unter 1 bis 3 sind für 2 Gebiete festgesetzt:
Gebiet 1 umfaßt: Orte unmittelbar an der Elbe und westlich der Elbe.
Gebiet II umfaßt: Orte östlich der Elbe.
1. Schwefelsaures Ammoniak.
Preise für 1 kg %%
Ammoniak-Stichstoff
Gebiet 1 a) für gewöhnliche Ware (25 v. H. Ammoniakl) 148 Pf.,
b) für gedarrte und gemahlene Ware (25,5 v. H.
Ammoniacccchsse 148 „
Gebiet II a) für gewöhnliche Ware (25 v. H. Ammonial) 149 „
b) für gedarrte und gemahlene Ware (25,5 v. H.
Ammoniahlll .. . .... 150 „
2. Natrium-Amm oniumsulfat.
Gebietl......................................... 148 Pf.,
Gebiet II . . . ...... ... ................ . .... ... ... ... 149 „
Preis für 1 kg
Stichstoff
EEExIIEDDIIIIE 147 Pf.
Besondere Lieferungsbedingungen für 1 bis 3
Maßgebend ist der Höchstpreis des Gebiets, in dem die Bahnstation oder der
Schiffsladeplatz des Empfängers liegt. Der Höchstpreis gilt bei Nr. 1 und 2 frachtfre
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