Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)

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Ch. I. 1/3. 16. K. R. A. 
Übersichtstafel. 
  
  
  
Beschlagnahmte Stoff- 
gattungen und Stoff- 
arten 
Klasse 
Verkauf und 
Lieferung (Ver- 
sand) 
itung und Verbrauch besch 
st nur auf Grund von Erlaun 
etmit Ausnahme derin B, Cun 
ten Fälle 
  
  
Sonder- 
bestimmung 
  
  
Ausnahme 
von der 
Meldeplicht 
  
A. 
B 
· 
B 
F 
  
Verkauf und Lieferung 
im Inland ist ohne Er- 
laubnisschein gestattet 
mit Ausnahme der un- 
ter o und aͤ angegebe- 
nen Fälle; für Verkauf 
und Lieferung in das 
Ausland (ein- 
schließlich der besetzten 
feindlichen Gebiete) ist 
stets ein Erlaubnis- 
schein erforderlich 
Ohne Erlaubnisschein ist gestattet 
(unter Einhaltung der Sonder- 
bestimmung zu E) Verarbeitung 
und Verbrauch 
Ohne Erlaub- 
nisschein ist ge- 
stattet Verarbei- 
tung und Ver- 
brauch vorräti- 
ger und bezoge- 
ner Mengen, 
wenn der mo- 
natliche Gesamt- 
verbrauch bei 
der Verwen- 
dung aller Arten 
einer Stoffgat- 
tung leiner ist 
als: 
Für folgende 
Arbeitsgänge ist, 
auch wenn es 
sich nicht um 
Aufträge der 
deutschen Mili- 
tär= oder Ma- 
rinebehörde nach 
Spalte B han- 
delt, nie ein 
Erlaubnisschein 
erforderlich 
Für folgende 
Arbeitsgänge, 
auch wenn es 
sich um Auf- 
träge der deut- 
schen Militär- 
oder Marine- 
behörden nach 
Spalte B han- 
delt, ist stets ein 
Erlaubnisschein 
erforderlich 
Nicht melde- 
pflichtig (aber 
beschlagnahmt,) 
sind Vorräte, 
deren Gesamt- 
menge aller Ar- 
ten einer Stoff- 
gattung am 1. 
eines jeden Mo- 
nats llener ist 
als: 
  
à Salpeterstickstoff (Inhalt) in reinen, 
unreinen und gemischten salpeter- 
sauren und salpetrigsauren Salzen 
von Natrium, Kalium, Kalzium, 
Ammonium, Baryum, Strontium, 
in reiner, unreiner G. B. Abfall- 
säure) und gemischter Salpeter- 
säure jeder Grädigkeit, mit Aus- 
nahme von Mengen, die der Ver- 
braucher sich selbst aus nicht be- 
schlagnahmten Ausgangsstoffen her- 
stellt, sofern die monatliche Ge- 
samtmenge der Erzeugung aller Ar- 
ten dieser Stoffgattung kleiner ist 
als 75 kg Salpeterstickstoff (Inhalt). 
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern und Belegen ausweisen, 
daß sie mit den beschlagnahmten 
Mengen unter bestmöglicher Aus- 
beute unmittelbare oder mittelbare 
Aufträge der deutschen Militär- 
oder Marinebehörden auf Spreng- 
stoffe, Pulver, Rauch= und Leucht- 
körper ausführen. (Der Verbrauch 
entfallender stickstoffhaltiger Zwi- 
schen= und Nebenerzeugnisse zu an- 
deren als den hier genannten 
Zwecken ist nur auf Grund eines 
Erlaubnisscheins gestattet); 
1 kg Salpeter- 
stickstoff (Inhalt) 
Verdichtung von 
Salpetersäure; 
„Mischen" von 
Salpetersäure 
mit Schwefel- 
säure (auch rau- 
chender) 
Verarbeitung 
von beschlag- 
nahmten salpe- 
tersauren Sal- 
zen in andere 
beschlagnahmte 
salpetersaure 
Salze oder in 
Salpetersäure 
75 kg Salpeter- 
stickstoff (Inhalt) 
  
b s KToluol (Inhalt) in rohem, 
nigtem, reinem Toluol. 
Wegen der toluolhaltigen Roh- 
stoffe und des Zwanges zur Toluol- 
gewinnung wird auf die „Bekannt- 
machung über die Verwendung 
von Benzol und Solventnaphtha 
sowie über Höchstpreise für diese 
Stoffe“ verwiesen. 
gerei- 
  
  
  
— 
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern und Belegen ausweisen, 
daß sie mit den beschlagnahmten 
Mengen unter bestmöglicher Aus- 
beute unmittelbare oder mittelbare 
Aufträge der deutschen Militär- 
stoffe, Pulver, Rauch= und Leucht- 
örper und Arzneimittel ausführen; 
oder Marinebehörden auf Spreng- 
  
1 kg Toluol 
(Inhalt) 
Verarbeitung 
von rohem zu- 
gereinigtem und 
reinem Toluol 
  
20 kg Toluol 
(Inhalt) 
  
 
	        
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