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Ch. I. 1/3. 16. K. R. A.
Übersichtstafel.
Beschlagnahmte Stoff-
gattungen und Stoff-
arten
Klasse
Verkauf und
Lieferung (Ver-
sand)
itung und Verbrauch besch
st nur auf Grund von Erlaun
etmit Ausnahme derin B, Cun
ten Fälle
Sonder-
bestimmung
Ausnahme
von der
Meldeplicht
A.
B
·
B
F
Verkauf und Lieferung
im Inland ist ohne Er-
laubnisschein gestattet
mit Ausnahme der un-
ter o und aͤ angegebe-
nen Fälle; für Verkauf
und Lieferung in das
Ausland (ein-
schließlich der besetzten
feindlichen Gebiete) ist
stets ein Erlaubnis-
schein erforderlich
Ohne Erlaubnisschein ist gestattet
(unter Einhaltung der Sonder-
bestimmung zu E) Verarbeitung
und Verbrauch
Ohne Erlaub-
nisschein ist ge-
stattet Verarbei-
tung und Ver-
brauch vorräti-
ger und bezoge-
ner Mengen,
wenn der mo-
natliche Gesamt-
verbrauch bei
der Verwen-
dung aller Arten
einer Stoffgat-
tung leiner ist
als:
Für folgende
Arbeitsgänge ist,
auch wenn es
sich nicht um
Aufträge der
deutschen Mili-
tär= oder Ma-
rinebehörde nach
Spalte B han-
delt, nie ein
Erlaubnisschein
erforderlich
Für folgende
Arbeitsgänge,
auch wenn es
sich um Auf-
träge der deut-
schen Militär-
oder Marine-
behörden nach
Spalte B han-
delt, ist stets ein
Erlaubnisschein
erforderlich
Nicht melde-
pflichtig (aber
beschlagnahmt,)
sind Vorräte,
deren Gesamt-
menge aller Ar-
ten einer Stoff-
gattung am 1.
eines jeden Mo-
nats llener ist
als:
à Salpeterstickstoff (Inhalt) in reinen,
unreinen und gemischten salpeter-
sauren und salpetrigsauren Salzen
von Natrium, Kalium, Kalzium,
Ammonium, Baryum, Strontium,
in reiner, unreiner G. B. Abfall-
säure) und gemischter Salpeter-
säure jeder Grädigkeit, mit Aus-
nahme von Mengen, die der Ver-
braucher sich selbst aus nicht be-
schlagnahmten Ausgangsstoffen her-
stellt, sofern die monatliche Ge-
samtmenge der Erzeugung aller Ar-
ten dieser Stoffgattung kleiner ist
als 75 kg Salpeterstickstoff (Inhalt).
denjenigen Besitzern, die in ihren
Büchern und Belegen ausweisen,
daß sie mit den beschlagnahmten
Mengen unter bestmöglicher Aus-
beute unmittelbare oder mittelbare
Aufträge der deutschen Militär-
oder Marinebehörden auf Spreng-
stoffe, Pulver, Rauch= und Leucht-
körper ausführen. (Der Verbrauch
entfallender stickstoffhaltiger Zwi-
schen= und Nebenerzeugnisse zu an-
deren als den hier genannten
Zwecken ist nur auf Grund eines
Erlaubnisscheins gestattet);
1 kg Salpeter-
stickstoff (Inhalt)
Verdichtung von
Salpetersäure;
„Mischen" von
Salpetersäure
mit Schwefel-
säure (auch rau-
chender)
Verarbeitung
von beschlag-
nahmten salpe-
tersauren Sal-
zen in andere
beschlagnahmte
salpetersaure
Salze oder in
Salpetersäure
75 kg Salpeter-
stickstoff (Inhalt)
b s KToluol (Inhalt) in rohem,
nigtem, reinem Toluol.
Wegen der toluolhaltigen Roh-
stoffe und des Zwanges zur Toluol-
gewinnung wird auf die „Bekannt-
machung über die Verwendung
von Benzol und Solventnaphtha
sowie über Höchstpreise für diese
Stoffe“ verwiesen.
gerei-
—
denjenigen Besitzern, die in ihren
Büchern und Belegen ausweisen,
daß sie mit den beschlagnahmten
Mengen unter bestmöglicher Aus-
beute unmittelbare oder mittelbare
Aufträge der deutschen Militär-
stoffe, Pulver, Rauch= und Leucht-
örper und Arzneimittel ausführen;
oder Marinebehörden auf Spreng-
1 kg Toluol
(Inhalt)
Verarbeitung
von rohem zu-
gereinigtem und
reinem Toluol
20 kg Toluol
(Inhalt)