Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)

  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
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T r Indaln in Japan- 
kampfer jeber Aufbereitung, Rein- 
heit und Form, gleichgültig, wo die 
Aufbereitung stattgefunden hat. 
  
Verkauf und Lieferung 
von Japanerkampfer ist 
nur auf Grund von Er- 
laubnisscheinen gestat- 
tet, falls die monatliche 
Gesamtmenge mehr be- 
trägt als 0,5 kg Kamp- 
ferinhalt 
denlenigen Beswern, die in n ren 
Büchern und Belegen ausweisen, 
daß sie mit den beschlagnahmten 
Mengen unter bestmöglicher Aus- 
beute unmittelbare oder mittelbare 
Aufträge der deutschen Militär- 
oder Marinebehörden auf Arznei- 
mittel ausführen: 
— ke Kampfer 
(Inhalt) 
  
  
20 kg Kampier 
(Inhalt) 
  
Elyzerin (Inhalt) in reinem, un- 
reinem und gemischtem Elhyzerin 
mit 20 v. H. und mehr Reingehalt. 
Verkauf und Lieferung 
von Elhzerin ist nur auf 
Grund von Erlaubnis- 
sseeinen gestattet, falls 
ie monatliche Gesamt- 
menge mehr als 1 kg 
Elyzerininhalt. 
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern und Belegen ausweisen, 
daß sie mit den beschlagnahmten 
Mengen unter bestmöglicher Aus- 
beute unmittelbare oder mittelbare 
Aufträge der deutschen Militär= od. 
Marinebehörden auf Sprengstoffe, 
Pulver, Rauch= und Leuchtkörper 
ausführen; für andere militärische 
Zwecke ist von der bestellenden Be- 
hörde die Unersetzlichkeit zu be- 
scheinigen; 
o,l kg Glhzerin 
(Inhalt) 
Arbeitsgänge, 
welche zur Er- 
zeugung von 
Roh= und Dyna- 
mitglyzerin füh- 
ren (3. B. Reini- 
gung, Eindamp- 
kung) 
Erzeugung von 
destilliertem 
Elyzerin jeder 
Art mit Aus- 
nahme von Dy- 
namitglyzerin 
50 kg Glyzerin 
(Inhalt) 
  
Schwefel Inhalt) in Schwefel und 
Schwefelkies aller Art. in Zink- 
blende in schwefliger Säure, in 
reiner, unreiner (. B. Abfallsäure) 
und gemischter rauchender und 
wässeriger Schwefelsäure jeder 
Grädigkeit. 
  
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern und Belegen ausweisen, 
daß sie mit den beschlagnahmten 
Mengen unter bestmöglicher Aus- 
beute unmittelbare oder mittelbare 
Aufträge der deutschen Militär- 
oder Marinebehörden auf Spreng- 
stoffe, Pulver, Rauch= und Leucht- 
körper und Arzneimittel aus- 
führen; 
50 kg Schwefel Verdichtung v. 
(Inhalt) 
Schwefelsäure:; 
„Mischen, von 
Schwefelsäure 
(auch rauchen- 
der) mit Salpe- 
tersäure; Ver- 
brauch v. Schwe- 
felsäure z. Her- 
stellung v. Sal- 
petersäure 
Verarbeitung v. 
Schwefel, 
Schwefelkies u. 
Zinkblende in 
rauchende und 
wässerige Schwe- 
felsäure; Her- 
stellung v. schwe- 
felsaurem Am- 
moniak, Reini- 
gen v. Benzol, 
Toluol und Sol- 
ventnaphtha 
1500 kg Schwefel 
(Inhalt) 
  
Chlor (Inhalt) in flüssigem und 
gasförmigem Zustand, in Chlorkalk, 
in Lösungen von unterchloriger 
Säure und ihren Salzen, in reinen, 
unreinen und gemischten chlorsau- 
ren und überchlorsauren Salzen 
von Kalium, Natrium, Ammonium, 
arhyum. 
denjenigen Besitzern, die in ihren 
Büchern u. Belegen ausweisen, daß 
sie mit den beschlagnahmten Men- 
gen unter bestmöglicher Ausbeute 
unmittelbare oder mittelbare Auf- 
träge der deutschen Militär= oder 
Marinebehörden auf Kampf-, Arz- 
nei= und Desinfektionsmittel aus- 
« führen; 
25 kg Chlor 
(Inhalt) 
gem u. flüssigem 
Verarbeitung 
von gasförmi- 
Chlor 
125 kg Chlor 
(Inhalt,) 
  
Aus a—k gefertigte Kampfmittel, 
wie Pulver, Sprengstoffe usw. al- 
ler Art m. Ausnahme v. folg. vor- 
rätigen od. aus freigegeb. Stoffen 
hergestellt. Erzeugnissen: Jagd--, 
Scheiben-u. Freudenpulver, Zünd- 
schnüren, Zündhütchen, auch in 
leeren Patronenhülsen, Flobert- 
  
und Revolvermunition. 
  
  
den Militär= oder Marinebehörden 
und den von diesen unmittelbar 
· beanftragten Stellen. 
  
  
  
 
	        
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