Beschlagnahmen, Bestandserhebungen usw.
zur nächsten Anlegestelle des Schiffes oder Kahnes und die Kosten der Verl-
ein und gelten für Barzahlung. » MEWT
WirdderKaufpreisgestundet,sodürfenb1szu2v.H. Jahreszinsen über N
bankdiskont hinzugeschlagen werden. 1
Zurückhalten von Vorräten.
8 7. Bei Zurückhalten von Vorräten ist Enteignung zu den gemäß 8 23
merkung) für die betreffende Lieferungsstufe in Betracht kommenden Preisen *
stens jedoch zu den unter § 2b für nicht rechtzeitig geliefertes Gefälle 1# aäan Gt.
Höchstpreisen, zu gewärtigen. Hesehten
eichs.
Ausnahmen.
8 8. Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen sind an die Meldestelle d
Kriegs-Rohstoff-Abteilung für Leder und Lederrohstoffe, Berlin W. 9, Bud apeserl
Straße 11/12, zu richten. Die Entscheidung behalte ich mir vor. ser
Inkrafttreten.
89. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 20. Dezember 1916 in Kraft. Gleich
zeitig erlöschen die Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. Ch. II. 700) 12.
K. R. A. vom 31. Juli 1916 insoweit, als sie sich auf Kalbfelle (auch Fresserfell
beziehen; im übrigen bleiben sie in Kraft. etleu
K. M. Nr. 1071. 12. 16. B3B
Kuslegung
der Kbrede in Jiffer 10 der allgemeinen Dertragsbedin-
gungen für die Bekleidungswirtschaft.
Vom 29. Dezember 1916.
In allen Fällen, in denen der Preis für die zu liefernde Ware vor dem 1. 10. 16
vereinbart ist, darf der Lieferer den Warenumsatzstempelbetrag mangels abweichender
Vereinbarung der Abnahmestelle besonders in Rechnung stellen, soweit dadurch nicht
Höchstpreise überschritten werden. Die Abrede in Ziffer 10 der allgemeinen Vertrags-
bedingungen für die Bekleidungswirtschaft — Verding. V. Anlage II, 10 (S. 36) —
erfaßt die nach dem 30. September 1916 abgeschlossenen Lieferungsverträge auch
hinsichtlich des Warenumsatzstempels.
K. M. K. Nr. V. I. 265/12. 16. K. R. A.
Anweisung
für die Enteignung der Fahrraodbereifung gemäßz 8 8 der
Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestands-
erhebung von Sahrradbereifungen (Einschränkung des FSahr-
radverkehrs) vom 12. Juli 1916 Mr. D. 354/6. 10. K. fl. H.
Vom Januar 1917.
Beauftragte Behörden.
J 1. Die Kommunalvberbände sind gemäß §& 8 der Bekanntmachung Vr. V. J.
354/. 16. K. R. A. in Verbindung mit § 11 der Bekanntmachung Nr. M. 325/. 15
K. R. A. (betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen,
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