Beschlagnahmen, Bestandserhebungen usw.
Gegenstand. Höchstpreis.
61 1 ink, als Feinzink, unverarbeitet, in.95 M. für je 100 kr /####
3un oder flüssigem Zustande, mit Pewicht. T 4 Gesam,
einem Reingehalt von weniger als 99,8
v. H., jedoch von mindestens 99,7 v. H.
des Gesamtgewichts.
62 Zink, unverarbeitet, in festem ode?8 M. für je 100 k. Gesay-
flüssigem Zustande, mit einem Rein gewicht. A-
gehalt von weniger als 99,7 v. H., jedock
von mindestens 99,5 v. H. des Gesamt-
gewichts.
63/ Zink, unverarbeitet, in festem oder6 M. für je 100 kg (Gesam
flüssigem Zustande, mit einem Rein. gewicht. .# “"½
gehalt an Zink von weniger als 99,5
v. H., jedoch von mindestens 98 v. H. de
Gesamtgewichts.
64¼ ink, roh und in Legierungent),,66 M für je 100 kg Zinkinhal#.
unverarbeitet, in festem oder flüss sofern die Zusammensetzung der
gem Zustande, mit einem Reingehal! Legierung vorgeschrieben ist und
an Zink von weniger als 98 v. H. dess iese mit Zink der Klassen 5
Gesamtgewichts. bis einschl. 64 besonders herge-
stellt wird, darf als Preis des
Zinkinhalts der Höchstpreis der
entsprechenden Zinkklassen zu-
grunde gelegt und eine ange
messene Entschädigung für Her
stellung und Schmelzverlust be-
rechnet werden, die keinen über-
mäßigen Gewinn enthaltendarf.
65 Zink, umgeschmolzen aus Altzink un 63 M. für je 100 kg Zinkinhalt
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als 2 v. H. anderen Stoffen verschmolzen ist, und bei welchen Zink dem
alten Zinklegierungen!), Fehlgüssen,
Hartzink, Spänen und Abfällen jeder
Art, mit einem Reingehalt an Zin
von weniger als 98 v. H. des Gesamt-
Zinklegierungen jeder Art, Fehlgüssen,
Hartzink, Spänen und Abfällenjeder Art.
Als Altzink und alte Zinklegierungen
werden insbesondere Gegenstände an-
mehr für den durch ihre Gestaltung ge-
Fgebenen Zweck benutzt werden.
Zink in Erzen, Rückständen (auch Aschen
und Krätzen), Oxyden, Neben= und
Zwischenprodukten der Hüttenindustric
und der Zink verarbeitenden Industrien.
gewichts, ferner Zink in Altzink und alten
gesehen, die sich in einem Zustande
befinden, in dem sie herkömmlich nich:"
im umgeschmolzenen Material
oder abzüglich einesdem Minder-
wert entsprechenden Abschlags
im nichtverschmolzenen Mate-
rial.
65 M für je 100 k8 Zintindal,
abzüglich eines angemessenen
Hüttenlohns.
1) Unter legierten Zink wird ein Material verstanden, das insgesamt mur mehr
Gewicht
nach gegenüber jedem anderen in der Legierung verschmolzenen Stoff überwiegr
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