Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

Beschlagnahmen, Bestandserhebungen usw. 
Kurt E. Rosenthal, Berlin W. 9, Köthener Str. 28/29, 
Julius Sichel u. Co., Kommanditgesellschaft auf Aktien, Mainz 
Carbidwerk Freyung m. b. H., Zwickau i. S.Weißenborn, 
Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk, Essen-Ruhr, 
Carbid-Gesellchaft m. b. H., Frankfurt a. M., Biebergasse 11 
Für das gelöste Azetylen sämtlicher Firmen, die solches herstellen: 
Autogen-Gasaccumulator Akt.-Ges., Berlin S. 61, Blücherstr. 22 
Die vorgenannten Carbid-Großhandelsfirmen können sich zur Unterver#en 
des Carbids ihrer Vertretungen oder ihrer gewohnten Händlerfirmen bedien 1 
Die Zuweisung erfolgt nach Entschließung über die Höhe der Zuteilungen durc di 
Schätzungs= und Verteilungskommission der Kriegschemikalien Mltiengesellschfe 
Berlin, unmittelbar durch die vorgenannten Firmen, nicht durch die Vertrauensstell n 
Diese erhalten Mitteilung über die Höhe der bewilligten Zuweisungen. en 
Berlin W. 9, Köthener Straße 1—4. 
Kriegschemikalien Aktiengesellschaft. 
  
  
K. M. Nr. W. III. 4000/12. 16. K. R. A. 
Bekanntmachung, 
betreffend Beschlagnahme von Natron= (Sulfat-) Sellstoff, 
Spinnpapier und Papiergarn. · 
Vom 1. Februar 1917. 
Beschlagnahme. 
#§ 1. Beschlagnahmt werden hiermit: 
a) aller Natron-(Sulfat-)Zellstoff, 
b) alles unter Mitverwendung von Natron-(Sulfat-RZellstoff hergestelltes 
Spinnpapier, 
J) alle Papiergarne, welche aus Spinnpapier gemäß §& 1b allein oder unter 
Mitverwendung von Faserstoffen hergestellt sind. Ausgenommen sind 
Garne, die aus Papier und Bastfasern bestehen.)) 
Wirkung der Beschlagnahme. 
§ 2. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderun- 
en an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Ver- 
ügungen über diese nichtig sind, soweit sie nicht auf Grund der folgenden Anord- 
nungen erlaubt werden. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen 
gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. 
Lieferungserlaubnis. 
Turotz der Beschlagnahme ist erlaubt: 
Die Lieferung von Natron-(Sulfat-Zellstoff. 
r 3 
1. 
2. Die Lieferung von Spinnpapier (8 Ib). 
3 
4 
  
Die Lieferung von Papierflachgarn, jedoch nur zur Herstellung von Papier- 
rundgarn. * 
Die Lieferung von Papierrundgarn, jedoch für den Hersteller nur unter 
den Beschränkungen zu a und der Bedingung zu b dieser Ziffer. 
0 Diese Garne unterliegen den Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. V. III. 
3000/9. 16. K. R. A. vom 10 November 1916. 
150
	        
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