Beschlagnahmen, Bestandserhebungen usw.
Kurt E. Rosenthal, Berlin W. 9, Köthener Str. 28/29,
Julius Sichel u. Co., Kommanditgesellschaft auf Aktien, Mainz
Carbidwerk Freyung m. b. H., Zwickau i. S.Weißenborn,
Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk, Essen-Ruhr,
Carbid-Gesellchaft m. b. H., Frankfurt a. M., Biebergasse 11
Für das gelöste Azetylen sämtlicher Firmen, die solches herstellen:
Autogen-Gasaccumulator Akt.-Ges., Berlin S. 61, Blücherstr. 22
Die vorgenannten Carbid-Großhandelsfirmen können sich zur Unterver#en
des Carbids ihrer Vertretungen oder ihrer gewohnten Händlerfirmen bedien 1
Die Zuweisung erfolgt nach Entschließung über die Höhe der Zuteilungen durc di
Schätzungs= und Verteilungskommission der Kriegschemikalien Mltiengesellschfe
Berlin, unmittelbar durch die vorgenannten Firmen, nicht durch die Vertrauensstell n
Diese erhalten Mitteilung über die Höhe der bewilligten Zuweisungen. en
Berlin W. 9, Köthener Straße 1—4.
Kriegschemikalien Aktiengesellschaft.
K. M. Nr. W. III. 4000/12. 16. K. R. A.
Bekanntmachung,
betreffend Beschlagnahme von Natron= (Sulfat-) Sellstoff,
Spinnpapier und Papiergarn. ·
Vom 1. Februar 1917.
Beschlagnahme.
#§ 1. Beschlagnahmt werden hiermit:
a) aller Natron-(Sulfat-)Zellstoff,
b) alles unter Mitverwendung von Natron-(Sulfat-RZellstoff hergestelltes
Spinnpapier,
J) alle Papiergarne, welche aus Spinnpapier gemäß §& 1b allein oder unter
Mitverwendung von Faserstoffen hergestellt sind. Ausgenommen sind
Garne, die aus Papier und Bastfasern bestehen.))
Wirkung der Beschlagnahme.
§ 2. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderun-
en an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Ver-
ügungen über diese nichtig sind, soweit sie nicht auf Grund der folgenden Anord-
nungen erlaubt werden. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen
gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.
Lieferungserlaubnis.
Turotz der Beschlagnahme ist erlaubt:
Die Lieferung von Natron-(Sulfat-Zellstoff.
r 3
1.
2. Die Lieferung von Spinnpapier (8 Ib).
3
4
Die Lieferung von Papierflachgarn, jedoch nur zur Herstellung von Papier-
rundgarn. *
Die Lieferung von Papierrundgarn, jedoch für den Hersteller nur unter
den Beschränkungen zu a und der Bedingung zu b dieser Ziffer.
0 Diese Garne unterliegen den Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. V. III.
3000/9. 16. K. R. A. vom 10 November 1916.
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