Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

Organisation usw. des Kriegsamts usw. 
Als Verhandlungstage, auch für Einzelbesprechungen, werden in Aussicht 
nommen: Donnerstag, Freitag und Sonnabend. lussicht ge— 
Fallen einzelne Sitzungen zeitlich zusammen oder scheint eine Zusammenlet 
möglich, so macht „Wumbaauskunft“ entsprechende Vorschläge. "nh 
Alle sich in Berlin aufhaltenden Vertreter der Industrie machen Wumb. 
auskunft" möglichst telephonisch oder telegraphisch kurze Angaben über Au#s 
haltszeit, Aufenthaltszweck und Aufenthaltsort. usen- 
„Wumbaauskunft“ steht sowohl Behörden wie Vertretern der Ind siri 
zur Verfügung. Vnoufsttie 
Grundsätzliches Einverständnis, Beteiligung und möglichst weitgehende Bekann-- 
gabe in der Industrie erbeten. MWmmt- 
ing 
Kriegsamtorganisation 
in Bayern, Sachsen und Württemberg. 
In Zusammenfassung und Ergänzung der in Nr. 1 und 2 bereits gemachten 
Mitteilungen wird das folgende bekanntgegeben: DD 
1. Bayern. 
Im Kal. Bayr. Kriegsministerium ist als Abteilung des Kriegsministerinms 
ein Kriegsamt errichtet worden. 
Sein Wirkungskreis umfaßt folgende Geschäftszweige: 
a) Kriegsrohstoffversorgung, Ein= und Ausfuhr, Statistik; 
b) Ausnützung der Industrie für die Zwecke der Kriegsführung, Überwachung 
der Betriebe; Beschaffung der Arbeitskräfte; Arbeiterfragen; Ernährung 
der Arbeiter; *- 
Zc) Ersatzwesen, Beurlaubtenstand, Landsturm, Unabkömmlichkeit, Zurück- 
stellung, Entlassung, Reklamation auf Grund häuslicher Verhaltnisse; 
d) Beschaffung und Verwaltung von Waffen, Munition und anderem Kriegs- 
gerät; Technische Institute; dienstliche Angelegenheiten der Offiziere, 
dienstliche und persönliche Angelegenheiten der Beamten und Arbeiter 
der technischen Institute; Zeug-, Feuerwerks= und Waffenmeister- 
personal. 
Infolge der Errichtung des Kriegsamtes ist die bisherige Armeeabteilung 1I 
aufgelöst, von ihren Dienstreferaten sind die der Feld= und Fußartillerie sowie des 
Trains der jetzt als „Armeeabteilung“ bezeichneten bisherigen Armeeabteilung 1# 
übertragen worden. 
Kriegsamtstellen bestehen bei den drei stellvertretenden General-Kommandos: 
I. Bayr. Armeekorps, München, Hirtenstr. 9; Fernsprecher Nr. 55 5601 
II. Bayr. Armeekorps, Würzburg, Ludwigstraße 25; Fernspr. Nr. 2966/2957; 
III. Bayr. Armeekorps, Nürnberg, Ludwigstraße 36; Fernspr. Nr. 8681. 
2. Sachsen. 
Für das Königreich Sachsen vermittelt sämtliche Anordnungen des Kriegsamtes 
das Kgl. Sächsische Kriegsministerium (Waffen= und Industrie-Abteilung, Geschäfi- 
räume Dresden-N. 6, Große Meißner Str. 2, Fernspr.-Anschluß Dresden Nr. 17221. 
Bei den stellvertretenden General-Kommandos XII und XIX in Dresden 
bzw. Leipzig bestehen Kriegsamtstellen, die dem Kgl. Sächsischen Kriegsmimsterium 
unterstehen, den stellvertretenden General-Kommandos aber angegliedert sind. 
Kriegsamtstelle in Dresden-N. 15, Königsbrücker Str.; Fernspr. Nr. 19 418, 
19 419, 22 115. — Vorstand: Hauptmann der Reserve Leppin. m— 
Kriegsamtstelle in Leipzig, Döllnitzerstr. 3; Fernspr. Nr. 2047, 2048.— Fol- 
stand: Hauptmann der Landwehr Ritter. v 
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