Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

Aus- u. Durchfuhrverbote. 
9. für Rohkakao, auch gebrannt oder geröstet, Kakao-Butter, Masse, o#- 
kuchen, -Schrot,-Pulver,-Schalen, -Abfälle, Schokoladenmasse, Schokoladen **§ 
Art, auch in Packungen: Bekanntmachungen vom 29. Mai 1916 und vom 10 #en 
— "6 * W#üm 
7 
10) für Zuckerrüben, Rohzucker, Verbrauchszucker: Bekanntmachun 
27. September 1916; 8 
11. für Kunsthonig, Zuckersyrup, flüssige Raffinade und ähnliche 
Aufstreichmittel: Bekanntmachung vom 14. November 1916 
12. für Tabak (außer orientalischen und ihm gleichartigem Tabak) und 
erzeugnissen: Bekanntmachungevom 10. Oktober 1916; 
13. für Eier: Bekanntmachung vom 1. Dezember 1916; 
14. für Milcherzeugnisse aller Art: Bekanntmachung vom 16. Dezember 1 
bom 
3 v1 . 
zucker haltige 
— 
Tabak. 
15. für gewisse Erzeugnisse feindlicher Länder: Bekanntmachung vom 12 z1), 
bruar 1915. 2. Fe— 
Vom 12. Februar 1917. 
(Im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 28. September und 3. November 101/1 
betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waren des Abschnittes 12a 
des Zolltarifs.) « « 
Ohne besondere Ausfuhrbewilligung zur Ausfuhr zuzulassen 
sind außer den unter Ziffer IV der Bekanntmachung vom 3. November 1916 auf- 
geführten Waren die nachstehenden Erzeugnisse aus Eisen (die Nummern sind Aus. 
fuhrnummern des Statistischen Warenverzeichnisses): 
Beschläge für Korb= und Lederwaren, aus Nr. 7994#3; 
Laubsägen, Laubsägebogen und -Sblätter, aus Nr. 811; 
Haus= und Küchengeräte, auch Küchengeschirr, aus Eiseblech, auch Teile 
davon, roh, der Nr. 828d; 
Armaturen für Osramlampen und Osram-Azolampen aus Guß und 
emailliertem Eisen; Brennscheren, auch Lampen dazu; Broschen 
und Teile davon; Bullenringe; Drahtsackverschlüsse aus Eisendrat 
in abgepaßten Längen bis zu 100 m; Druckplatten; Faßverschlüsse: 
Frisiereisen, auch Lampen dazu; Haarscheren; Hosenhänger und schnal 
len; Kartoffellöffel; Ketten und Kettenbestandteile für Schwarzwalder 
Uhren; Kleider= und ähnliche Bügel; Knöpfe für Kragen und Man 
schetten; Modeknöpfe; Pfeffermühlen aus Holz in Verbindung un 
Eisen; Polsternägel; Reißnägel aus Bandeisen gestanzt; Schmuck 
schnallen; Schuhagraffen; Schuhknöpfer, -knopfbefestiger; Speck, 
steinbrenner mit Eisenfassung; Stahllineale; Stimmgabeln; 
Stockzwingen; Strumpfhalter, hänger, schnallen; Tischtuchklammem: 
Topfreiniger aus feinem Eisendrahtgewebe oder Drahtgeftect 
Uhrketten; 
zu den zur Ausfuhr freien Bureaubedarfsgegenständen sind außer den 
im Schlußsat der Bekanntmachung vom 3. November 1916 genannten uu 
zu rechnen: .».. 
AktenstecherzBleistifthülsen,-kapseln,-spitzenschoner,-ver"längercr;VII-TRIij 
für Schreibfedern und Bleiminen; Bureauklammern, Dosen sür 
Schreibfedern und Bleiminen; Federhalter; Klammern zum #/# 
halten von Taschen= und Füllfederhaltern am Taschensaume; Pinsel- 
bleche und zringe; Tuschkästen, leere. 
204
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.