Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 16 (16)

Berlzeugmafcdinen. — Elektromotoren. 
Nacdyreldungen find bis zum 1. Sanuar 1918 nod) zuläffig. Nach diefem Beit- 
punkt wird gegen die Gewahrjamhalter nicht gemeldeter Lofomobilen Strafver- 
iofaung eingeleitet. | 
a Kriegaminifterien der Königreiche Bayeın, Württemberg und Sachen 
saben ähnliche VBelanntmadungen erlaffen; die Meldungen erfolgen dort. 
Kriegaminiiterium, Kriegsamt. 
Hajfen-: und Mumitions-Beihaffungs:Amt 
Chefingenienr. 
2, Ir. 2823. 11.17. R. 1.2. 
Befanntmadung, 
betreffend Derjorgung der Jnduftrie mit Werkzeug: 
majdinen. 
om November 1917. 
ber die Verforgung der Induftrie mit Werkzeugmafchinen herifchen noch 
Inflarheiten, die durch folgende Ausführungen befeitigt werden jollen: 
1. Für gebrauchte Werkzeugmafchinen ift der An- und Berfauf geftattet, 
ioweit die Bejchränktungen der Befanntmadhung Nr. 350. 7. 16 B. 5, betreffend die 
Kegelung des Handels mit Werkzeugmajchinen beachtet werden. Zuläflig ift: 
Serfauf vom Gelbftperwender an den Gelbjtverwender, vom Gelbftverwender an 
3on Händler mit Erlaubnisichein des Wumba und vom Händler mit Erlaubnigjchein 
au den Selbftveriwender. Hierzu find weder Dringlic;feits-, noch Freigabefceine 
rforderlid. 
| Die Beltandserhebung von Werfzeugmafchinen gemäß Belannimadung 
für, 3010. 10. 16. B. 5 vom 21. 11. 16 Stellt feine Befchlagnahme der gemeldeten 
Maichinen bar. 
2, Für dorhandene, neue Werkfzeugmajchinen gilt das gleiche, jofern 
nicht die Materialfreigabe an beftimmte Bedingungen gefnüpft ift. (Zuläffig ift hier 
anßerdem der Verlauf vom Erzeuger an den Händler oder Gelbfipeiwender.) 
3. Für die Anfertigung neuer Werkzeugmaldinen ift jeit dem 18. 10. 17 
ie Zreigabe des notwendigen Materials auf Bezugsicheine erforderlich. Anträge 
ind an die Metall-Beratungs- und Berteilungzftelle für den Majchinenbau, 
Sharlottenburg, Hardenbergitr. 3, zu richten. Wenn ein folher Antrag dort ab- 
gelehnt wird, Tann der amtliche Nachweis in Anjpruch genommen merden. 
4. Der amtlihe Nachweis von Werkzeugmaicdhinen geichieht durch die 
Zechnifchen Bezirksdienfiftellen (Tebedienft), deren Adreffen bei den zuftändigen 
Xtiegsamtftellen oder den Handelsfammeın erfragt werden fönnen. 
Sriegsminifterium. Srieglamt. 
Bajjen: und Munitiond:Beichaffungs:Amt, Chefingenienr. 
3. X. 18362/10. 17. R. III. 3. 
Befanntmadung, 
betreffend Meldepflicht für Eleftromotore. 
Bom Ofiober 1917. 
Bei den verichiedentlich in leßter Zeit porgenommenen Revifionen hat es Sich 
zeigt, Daß vielfach beichlagnahmte und meldepflichtige Elektromotoren beinı 
Yı 
“umba R. III. nicht angemeldet worden find aus Unfenntnis der Befanntmachung 
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