Berlzeugmafcdinen. — Elektromotoren.
Nacdyreldungen find bis zum 1. Sanuar 1918 nod) zuläffig. Nach diefem Beit-
punkt wird gegen die Gewahrjamhalter nicht gemeldeter Lofomobilen Strafver-
iofaung eingeleitet. |
a Kriegaminifterien der Königreiche Bayeın, Württemberg und Sachen
saben ähnliche VBelanntmadungen erlaffen; die Meldungen erfolgen dort.
Kriegaminiiterium, Kriegsamt.
Hajfen-: und Mumitions-Beihaffungs:Amt
Chefingenienr.
2, Ir. 2823. 11.17. R. 1.2.
Befanntmadung,
betreffend Derjorgung der Jnduftrie mit Werkzeug:
majdinen.
om November 1917.
ber die Verforgung der Induftrie mit Werkzeugmafchinen herifchen noch
Inflarheiten, die durch folgende Ausführungen befeitigt werden jollen:
1. Für gebrauchte Werkzeugmafchinen ift der An- und Berfauf geftattet,
ioweit die Bejchränktungen der Befanntmadhung Nr. 350. 7. 16 B. 5, betreffend die
Kegelung des Handels mit Werkzeugmajchinen beachtet werden. Zuläflig ift:
Serfauf vom Gelbftperwender an den Gelbjtverwender, vom Gelbftverwender an
3on Händler mit Erlaubnisichein des Wumba und vom Händler mit Erlaubnigjchein
au den Selbftveriwender. Hierzu find weder Dringlic;feits-, noch Freigabefceine
rforderlid.
| Die Beltandserhebung von Werfzeugmafchinen gemäß Belannimadung
für, 3010. 10. 16. B. 5 vom 21. 11. 16 Stellt feine Befchlagnahme der gemeldeten
Maichinen bar.
2, Für dorhandene, neue Werkfzeugmajchinen gilt das gleiche, jofern
nicht die Materialfreigabe an beftimmte Bedingungen gefnüpft ift. (Zuläffig ift hier
anßerdem der Verlauf vom Erzeuger an den Händler oder Gelbfipeiwender.)
3. Für die Anfertigung neuer Werkzeugmaldinen ift jeit dem 18. 10. 17
ie Zreigabe des notwendigen Materials auf Bezugsicheine erforderlich. Anträge
ind an die Metall-Beratungs- und Berteilungzftelle für den Majchinenbau,
Sharlottenburg, Hardenbergitr. 3, zu richten. Wenn ein folher Antrag dort ab-
gelehnt wird, Tann der amtliche Nachweis in Anjpruch genommen merden.
4. Der amtlihe Nachweis von Werkzeugmaicdhinen geichieht durch die
Zechnifchen Bezirksdienfiftellen (Tebedienft), deren Adreffen bei den zuftändigen
Xtiegsamtftellen oder den Handelsfammeın erfragt werden fönnen.
Sriegsminifterium. Srieglamt.
Bajjen: und Munitiond:Beichaffungs:Amt, Chefingenienr.
3. X. 18362/10. 17. R. III. 3.
Befanntmadung,
betreffend Meldepflicht für Eleftromotore.
Bom Ofiober 1917.
Bei den verichiedentlich in leßter Zeit porgenommenen Revifionen hat es Sich
zeigt, Daß vielfach beichlagnahmte und meldepflichtige Elektromotoren beinı
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“umba R. III. nicht angemeldet worden find aus Unfenntnis der Befanntmachung
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