Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 16 (16)

Bom 24. November 1917. 
(Im Anihluß an die Belanntmacdhung vom 26. März 1917, betreffend das Au: 
fuhr- und Durdhfuhrverbot für Waren des 10. Ubfchnitts des Botı. 
tarif2.) ' 
I. Sn der Befanntmachung vom 26. März 1917 erhält unter III Ausnahmen 
vom Berbote) der die Waren der Nr. 630b de3 Gtatiftifchen Warenperzeichnifisc 
betreffende Abfat folgende Kaffung: | itjles 
grobe Holzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, foweit fie 
nicht vorjtehend aufgeführt find oder unter andere Nummern 
fallen (außer Kochkiiten, Schneefchuhen und fahrbaren Leitern) aus 6301, 
II. Die bis fpäteftend am 30. November 1917 zum Verfand aufgegebenen 
Kochkiiten find zur Ausfuhr freizulaffen. | 
Rom 25. November 1917. 
Am Anjchlup an die Belanntmachung vom 2. Februar 1917, betreffend das Aus. 
fuhr- und Durdfuhrverbot für Pr des 1. Abjchnittz des Soll: 
; tarif?.) | 
1. syn dei Belanntmacdhung vom 2. Februar 1917 erhält unter Ziffer IT der 
Abjag, betreffend Hirjch- und Hundehaare uftv. aus 145b, c de Statiftifchen 
Warenverzeichniffes, folgende veränderte Fallung: | 
vi Hundehaare und ähnliche grobe Tierhaare (ausgenommen 
delhaare, wie Dadh$-, Tee- und Marderhaare jowie Rindpieh- 
und Schmweinehaare, auch jogenannte Schuhmaderborften) 145, c. 
2. Die dem Ausfuhrverbote Durch die vorftehende Beitimmung unterftellten 
bisher zur Ausfuhr nicht verbotenen Waren find zur Ausfuhr freizulaffen, fomeit 
jie di5 zum 30. November 1917 zum VBerjfand aufgegeben find. 
Bom 26. November 1917. 
1. Die Ausfuhr und Durchfuhr aller Waren, welche nicht bereits unter die 
für die einzelnen Holltarifabjchnitte ergangenen oder jonfligen noch gültigen 
Aus- und Durchfuhrverbote fallen, jowie aller Waren, weiche von diefen Werboten 
ausgenommen find, wird verboten, wenn fich diefe Waren nad, Beichaffenheit 
und VBerwendungszmwed Tennzeichnen al: . 2 
1. Uniformftüde, Heeresausrüftungsftüde und erkennbare Teile davon; 
2. Raudfjchub- und Aimungsapparate jeder Art, Kopficzugmasfen und 
-helme, NRejpiratoren und dergl. zum Schube gegen Staub, Naudı, 
Gaje und Säuredämpfe; | 
. Schußbrillen jeder Art; . | 
. Kriegsfahrzeuge jeder Art fomwie deren Teile und Zubehör; 
. Verbanditoffe und andere Verbandmittel, auch Sicherheitsnadeln; 
. ärztlihe Inftrumente und Geräte zur Verhütung, Erkennung und Be: 
handlung von Menjchen- und Tierkrankheiten jowie zum Gebrauce 
bei der Ktrantenpflege und in Laboratorien, aud) Teile und Halbfabritate 
older Gegenftände; | 
. Stoffe zu bafteriologichen Nährböden; 
. Verjuchätiere; M 
. hemilche und bakteriologiihe Geräte, auch Teile und Halbfabrifate 
bon joldden; nn | 
10. Konjervendofen aller Art; 
11. Waren, welche Abeft, Glimmer (Mika), Mikanit, Kork, Kautjchuf, 
Regenerat enthalten; nn EL 
12. Waren jeder Art und in jedem Züftarid der Bearbeitung, zu deren 
Herftellung Aluminium, Blei, Zinn, Nidel, Kupfer, Antimon, Zul 
  
  
SID cn 
DR I 
130
	        
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