Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 16 (16)

preupen. 
Kriege Heimfehrenden nahbrüdlichit zu begeanen, um den Eintritt von Zuftänden 
zu verhindern, wie fie jich nad) dem Kriege 1870/71 in einzelnen größeren Städten 
ezeigt haben. Die Statiftif des Kaiferlich Statifiiihen Amtes ergibt, daß der 
Mangel an den vornehmlich in Betracht Tommenden Kleinwohnungen örtlic) jehr 
berjchieden ift, daß induftriell und nach der Bevölferungsdichtigfeit gleic;geartete 
Gebiete eine auffallende Verjhievenheit in dem Umfang der leerftehenden Roi. 
nungen aufweilen. 63 folgt hieraus, daß neben den allgemeinen Urfachen der 
geringen Bautätigleit in den legten Jahren bor dem Striege und des zur’Zeit 
beftehenden Bauftoff- und Bauarbeitermangel3 noch andere, in dei örtlichen Ner- 
hältniffen begründete Tatfadhen den Wohnungsmangel bewirken müffen. Cs 
folgt hieraus aber weiter, daß unmittelbare, auf Bekämpfung diejes Mangels 
ebzielende Eingriffe der Zentral- und Provinzialbehörden allein untunlich find 
daß vielmehr auf eine intenjive Mitarbeit der örtlihen Kommunalbehörden gerechner 
werden muß, zumal diefelbem vermöge ihrer eingehenden Kenntniffe der Ber: 
hältniffe ihres Verwaltungsbezirl3 am beften zur Ergreifung der notwendigen 
Abmehrmaßnahmen befähigt jind-und es fi auch in erfter Reihe um eine Ge- 
meindeangelegenheit handelt. 
Beitimmte Vorfchriften, in welcher Richtung diefe Maßnahmen fich zu be- 
wegen haben würden, lafjen fich wegen der Berjhiedenheit der Bedürfnifje und 
der zur Berfügung ftehenden Unterfunftsmöglichkeiten nicht geben; nur allgemeine 
Richtlinien fönnen gezogen werden. E8 wird zunächlt darauf ankommen, feitzu- 
ftellen, mit melhem Raumbedirfnis in dem Gemeindebezirk nad Tsriedenzichluf 
gerechnet werden muß, um die aus dem Felde Heimfehrenden, und zwar die Rer- 
heirateten mie die LZedigen, aufnehmen zu fünnen. Zu diefem Zmwed bedarf es 
neben der eftjtellung der leerftehenden Wohnungen der Erörterung, wieviel 
Haushaltungsporftände fih im Felde befinden, ob ihre Yamilien die Wohnung 
aufrechterhalten oben wieviel Striegsheiraten gefchlofjen find, wieviel gleichzeitig 
einen Hausitand in eigener Wohnung gegründet haben, mit wieviel Neugründungen 
von Haushaltungen alsbald nad Krieasichluß zu rechnen tft, wieviel Ledige aus 
dem Felde erwartet werden müffen, inwieweit diefe Unterkunft in beftehenden 
Haushalten finden werden oder auf andermweite Unterkunft rechnen müfjen. Zu 
berüdfichtigen wird ferner der fehr erhebliche Abgang jomohl der Berheirateten 
alö aud) der Ledigen dur) Tod im Kriege fein. Endlich muß die örtliche Lage der 
Smouftrie vor dem Sriege, ihre Geftaltung während des Krieges und ihr mutmaß- 
liher Abbau und Ausbau unmittelbar nad) Dem Kriege in Beziehung auf die Ab- 
oder Zunahme der arbeitenden Bevölkerung in Rechnung geftellt werden. Um 
diefe eitftellungen oder Schäungen vorzunehmen, wird e3 Zeit und Arbeit 
beanfpruchender Erhebungen nicht bedürfen, da die Kommunen im mejentlichen 
bereit3 aus Veranlaffung der Durchführung der Vollsernährung fi) im Befis 
der Zahlen befinden. 
Ergibt fich aus diefen Erörterungen, daß die vorhandenen Leerwohnungen 
für den Bedarf an Kleinmohnungen nicht ausreichen, jo wird das Augenmerk ın 
eıfter Linie auf die Zerlegung größerer Wohnungen zu richten fein. Beiber großen 
Bahlleerftehender größerer und großer Wohnungen wird angefichts Der Steigerung 
der Rente dur Bermietung ala Kleinwohnungen eine geeignete Verhandlung 
mit den Hauzbefigern troß der befürchteten ftärferen Abnugung des Haufes wohl 
um Biele führen. Sollte zur Befeitigung eines Notftandes vorübergehend ge- 
egentlich die fonft unzuläffige Einrichtung von Dach- und Kellermohnungen zu- 
gelaffen werben, fo ift unbedingt Darauf zu halten, daß mit der Behebung Des 
Notjtandesrauc die Dac- und Kellerwohnungen wieder befeitigt werden. Di3 
meiteren wären öffentlihe Gebäude — Schulen — für die Aufnahme von Sa 
milien fowie Zurnhallen und Lagerräume für die Aufnahme von Ledigen auszu° 
wählen und ihre etwa notwendige Einridhtung foweit möglich) borzubereiten, 
euch die Befchaffung von Baraden wäre ficherzuftellen. Hierbei fei bemerkt, daß 
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