Lebensmittel pflanzlichen Urfprungs.
6 ufammenlegungsbezirf Worm3 (die heffiichen Gebiete: Stadt Wormz,
" Rreis Worms, Kreis Alzey, Kreis Bensheim, Kreis Oppenheim, Kreis
sppenheim).
7; ammenlegungsbegirt Darmjtadt (die Heffiichen Gebiete: Stabt
"Darmftadt, Kreis Darmftadt, Kreis Dieburg, Kreis Erbach).
Urtifel I.
Zur näheren Ausführung der Verordnung wird beftimmt:
Bezeichnung der Organe.
g 1. Die Kommiflare führen die Bezeichnung „Zufammenlegungstommilfer
für das Brauereigewerbe zu ...... “, die Ausjchülje die Bezeichnung „Bezirks-
ausfhuß (Bufammenlegungsausihuß) für dad Braugemerbe 1 "Die
Bertrauensleute die Bezeichnung „Bertrauensmann der Brtauereiarbeiter bei dem
Bezirksausfhuß (Zufammenlegungsausfhuß) zu ......
Ausfchäffe.
$ 2. Der Zufammenlegungsfommiffar beftimmt die Zahl der Mitglieder der
Ausichüffe. Der Borfibende der Auzjchüfje wird bon dem Zujammenlegumngs-
tommiffar bei der Ernennung der Mitglieder bezeichnet.
Der Vorjigende vertritt den Ausihuß nad, außen und nimmt die ihm gegen-
über abzugebenden Erflärungen entgegen.
Der Borjibende beruft die Sigungen im Wege fchriftlicher Einladungen. Zu
jeder Sigung jind der Zufammenlegungsfommifjar jowie Die von ihm bezeichneten
Stellen einzuladen. Der Kommiljar, fein Vertreter jowie die Vertreter anderer
Stellen haben beratende Stimmen.
Bei Stinmengleichheit entjcheidet die Stimme des Borjibenden.
Der Zufammenlegungslommilfar Tann dem Ausfchuß nähere Anmeifungen
über das bon ihm zu beacdhtende Verfahren geben.
Zujammenlegungsplan.
$ 3. Die Aufforderung an den Bezirtzausfhuß zur Einreichung des Zufam-
menlegungsplans jotwie die Einteihung des Plans und feine Mitteilung an die
Stauereibetriebe und den Bertrauensmann erfolgt durch eingefchriebenen Brief.
Einwendungen gegen den Plan find jchriftlich geltend zu machen.
‚sit Die Anhörung des Zufammenlegungsauzfchufjes geboten, jo wird der Plan
von dem Kommiljar dem Borfigenden des Zujammenlegungsauzfchuffes zimeds
Herbeiführung einer Bejchlußfaffung vorgelegt.
Der feitgejeßte Plan wird von dem Kommilfar unterfchriftlich vollzogen;
eine bon ihm beglaubigte Abjchrift ift dem Vorfitenden des Bezirkgauzfchuffes,
dem Bertrauensmann und, wenn der Plan dem Zufammenlegungsausichuß borzu-
legen war, auch dem Borfigenden diefes Ausfchuffes und dem bei ihm beitellten
Bertrauensmanne durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
Ausfunftspflicht.
$ 4. Der Zujammenlegungstommiffar wird Hiermit auf Grund der Verord-
nung Über Ausfunftpflicht vom 12. Juli 1917 ermächtigt, von Brauereibetrieben
eines Bezirkes Auskunft über die für die Zufammenlegung in Betracht fommenden
Berhältniffe zu verlangen fomwie etiva erforderliche Nachprüfungen im Sinne des
3 der angegogenen Verordnung vorzunehmen.
Zmangsmweije Zufammenlegung.
3 5. Eine beglaubigte Abjchrift der vom Zufammenlegungstommiffer feit-
gejebten Bedingungen des Lohnbrauverhältnifies ift den beteiligten Brauerei»
beitieben Durch eingefchriebenen Brief mitzuteilen.
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