Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 16 (16)

Mabrungsmittelverforgung. 
$ 7. Dieje Beltimmungen treten mit dem Tage der Berfündung in fi 
Gie treten an die Gtelle der Befanntmadhung zur Ausführung des $ 4 der 
ordnung über die Malz- und Gerjtenkontingente der Bierbrauereien fowie 
Malzhandel vom 7. Oktober 1916. vom 8. Dezember 1916. 
Derorönung 
über Höhitpreije für Hafernährmittel und Teigwar 
Bom 6. November 1917. 
(Auf Grund der Verordnung über Krieggmaßrahmen zur Sicherung der 
ernährung bom 22. Mat 1916 / 18. Auguft 1917.) 
$ 1. Beim Berlaufe von Hafernährmitteln an Sleinhändler ($ 2) vi 
folgende Breife für 100 Kilogramm nicht überjchritten werden: 
bei gewöhnlichen Haferfloden 
a) IDfe oo eeeeeeeenn. Keesseeenerenneensreeneree 81,20 9) 
b) in Beuteln zu 250 Gramm .......cceneeeennn 111,00 
bei Haferfloden (Kindernahrung) in gejchloffenen Padungen 
a) zu 250 Gramm .......... eeenserenennenennn 116,75 9 
b) zu 500 Gramm ........2ecesseneneeeennen nn 112,75 
bei Hafermehl (Kindernehrung) in gefchloffenen PBadungen 
zu 250 Gramm .....2eeueseneenenensennen une 116,00 
Die Lieferung zu Ddiefen Preifen hat frachtfrei Station (Bahn oder Sc 
ded Empfängers zu erfolgen. 
$ 2. Beim Berfaufe von Hafernährmitteln an Berbraucdher (Kleinhar 
dürfen folgende PBreije nicht überjchritten werden: 
bei gewöhnlichen Haferfloden 
a) für 500 Gramm (lofe) .....--nreseneeeeenenenn 50 Pfen 
b) für einen 230 Öramm-Beutel ......e.cceneenen. 3, 
beit Haferfloden (Kindernahrung) | 
a) für eine 250 Gramm-PBadung ......... 2200... 35 Pen 
b) für eine 500 Gramm-PBadung ........-.rru... 68, 
bei Hafermehl (Kindernahrung) 
für eine 250 Gramm-PBadung ......2crccue... 35 Pfen 
Beim Berkaufe Heinerer Mengen dürfen Bructeile eines Pfennig 
ganze Pfennige nach oben abgerundet werden. 
8 3. Hafernährmittel anderer Art oder in anderen Padungen, als in 
$$ 1, 2 vorgejehen, dürfen nicht vertrieben werden. 
Beim Verkaufe von Teigwaren an Kleinhändler ($ 5) dürfen folge 
Vreije für 100 Kilogramm nicht überichritten werden: 
bei Teigwaren aus Mehl von einer NAusmahlung von 75 vom Hund 
für Röhren ...-.enneenereeeneennennen nn nennne 103 M 
„» Nöhrendbuh ........22ceeeenennennenneennnne 97 
„ andere Teigwaren ....2reeeereenenennnen en 99 
bei Teigwaren aus Auszugmchl: 
für Röhren „......oeeeeeeeneeenen nes n nenne 141 M 
„» NRöhrenbuh .....22222eee ernennen nenn nn 134 
„ andere Teigwaren ....ceeneneeeenennnnnnene 137 
"Die Lieferung zu diefen Preifen hat frachtfrei Station (Bahr oder Sd 
des Empfängers zu erfolgen. 
85. Beim Verkaufe von Teigwaren an Verbraucher (Kleinhandel) din 
folgende Preije für 500 Gramm nicht überfchritten werden: 
bei Teigmaren aus Mehl von einer Ausmahlung von 75 vom Hunde 
für Röhren 2.eeneeeeeereereerenesnernenenee 62 Pfen
	        
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