Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 16 (16)

agrungsmittelverjorgung. 
Derorönung 
über Kaffeeerjatmittel. 
Som 16. Kovember 1917. 
Auf Grund der Berordnung über Kaffee, Tee und Kakao vom 11. November 
1915 / 4. April 1916.) 
$ 1. Wer Saffeeerjabmittel in nicht verpadter Form (loje Ware) an Xer- 
braucher abgibt, ift verpflichtet, Durch deutlich fihtbaren Aushang in den Verlaufe: 
räumen den Namen oder die Firma und den Ort der gewerblichen Hauptnieder- 
‚allung desjenigen, der die Ware herftellt, jowie den Kleinhandelspreis befannt- 
zugeben. 
Sur Kaffeeerjagmittel, die in Padungen oder Behältnijen an Verbraucher 
abgegeben werden, bleiben die Vorjchriften der Verordnung über die äußere Fenn- 
zeichnung von Waren vom 2%6. Mai 1916 unberührt. 
8 2. AS Kaffeeerfagmittel im Sinne diejer Verordnung gelten auch Mifchun- 
gen von foldhen mit Bohnentaffee. 
Das Bermifchen von Kaffeeerfagmitteln aus Getreide oder Malz mit anderen 
Staffeeerfagmitteln ift nur mit Genehmigung des Kriegsausfchufjes für Kaffee 
Tee und deren Erjaßmittel, &. m. b. 9. in Berlin zuläffig. 
e® 83. Der Preis für Kaffeeerfagmittel au Getreide oder Malz darf nicht 
hberfteigen: 
a) beim Verlauf an Großhändler 
für Ware in gefchloffenen Padumgen oder 
Behältniffen ............. 44,30 Mark für 50 logramım, 
für fe Ware ............... 37 ‚15 "nn 0 j 
b) beim Verkauf an Sleinhänpler 
für Ware in geichlofjenen Radungen, oder 
Behältniffen ----......... 48,00 Mark für 50 Kilogramm, 
für Iofe Ware ......2....2..0.. 42, 00 5050 „ ; 
e) beim Verlauf an Verbraucher ($Meinhande) 
für Ware, die in gefchloffenen Badıngen oder Behältnijjen an den 
Mleinhändler geliefert worden ift .. 56 Pfennig für 1 Pfund, 
for andere Ware ......2ceeeeenennn. 52 
Beim Berfaufe Heinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs 
auf ganze Pfennige nad) oben abgerundet werden. 
$4 Der Preis für andere Kaffeeerfagmittel darf nicht überfteigen: 
a) beim Verlauf an Großhändler 
für Ware in gejchloffenen Padungen oder 
Behältniffen ............. 68,50 Mark für 50 Kilogramm, 
für Iofe Ware .......222222... 61, 5 5 u 50 1 ; 
b) beim Verlaufe an Kleinhändier 
für Ware in gejchloffenen Padungen oder 
Behältniffen ............. 72,50 Mark für 50 Kilogramm, 
für lofe Ware ................ 66, Bun 1 
e) beim Verlauf ar Verbraucher (Kleinhandel) 
für Ware, die in gejchloffenen PBadlungen oder Behältnifjen an 
den Kleinhändler geliefert worden ift 84 Pfennig für 1 Pfund, 
für andere Ware .....22020eeeeen nn 0, 
Beim Verlaufe Heinerer Mengen Dürfen Bructteile eines 
Pfennigs auf ganze Pfennige nach oben abgerundet werben. 
Der Kriegsausfhuß für Kaffee, Tee und deren Erfahmittel, ©. m. 5. H. in 
Berlin fan mit Genehmigung des Staatsfelretärs des Kriegsernährungsamts für 
die Preife von Feigenkaffee und KRaffeeejjenzen abweichenden Beftimungen treffen. 
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