Anordnung
für das Derfahren vor den Schiedsitellen.
om 2, Kodember 1917.
Auf Grund de $ 7 der Verorbnung über Sammelheigungs- und Warmwajjer-
‚iorgungsanlagen in Mieträumen vom 2. November 1917 wird für das Ber-
ren vor den Schiedöftellen zur Entjcheidung über Anträge von Bermietern oder
Mietern folgendes bejtimmt: j
' 1. Die Schiedätellen jind berufen, in den im $ 2 der Verorbnung über
Eammelheizungs- und Warmtmafjerverforgungsanlagen in Mieträumen bezeich-
„sten Fällen endgültig zu entiheiden.
Sie Mitglieder der Schiedäftellen find vor ihrem Amitsantritte dur Hand-
ihlag an Eides Statt zu treuer und gewillenhafter Führung ihres Amtes zu ver-
pflichten. Gie find zur Amtsverichwiegenheit verpflichtet.
N & 2. Der Antrag auf Enticheidung ift an Die Schieböftelle zu richten, in deren
Hezirt fi die Mietjache befindet.
Her Antrag ift jchriftlich oder zu Protokoll des Schriftführers der Schiedgftelfe
zu ftellen. x joll unter Darlegung Der KTEe und Angabe der Beweismittel
fırz begründet werden; det Antragfteller joll Die ihm zugänglichen Beweisurfunden,
inabefondere Bertragsurfunden und Briefe beifügen. oo |
83, Die Schiedäitelle verhandelt und enticheidet in nichtöffentlicher Gigung.
$ 4. Vor der Entiheibung ift der Gegner des Antragfiellers zu hören.
Der Leiter der Schiedgitelle fan anordnen, daß eine mündliche Verhandlung
init den Parteien ftattfindet. Er Tann das perjünliche Erfcheinen der Parteien
onordnen; er Tann andere Perjonen, die ein rechtliches \sntereffe an der Ent-
kheidung haben, zu der Verhandlung zulafjen.
85. Die Parteien find von Ort und Zeit der Sigung zu benadjrichtigen.
Wird mündliche Verhandlung angeordnet, jo find jie zu diejer zu laden.
Die Ladung erfolgt durch eingefchriebenren Brief. Der Leiter der Schiedsftelle
fonn eine andere Art der Ladung anordnen.
Die Barteien können fih in der mündlichen Verhandlung, jomweit nicht
da3 perfönliche Erjcheinen angeordnet ift, durch eine mit jchriftlicher Vollmadıt
verfehene Perfon vertreten laffen; find fie oder ihre Xerireter troß rechte
seitiger Qadung nicht erjchienen, jo wird gleichwohl in der Sache verhandelt und
entirhieden.
" 6. Die Schiedgitelle Fannı den Beteiligten aufgeben, binnen einer beftimmtert
Frift Tatfachen zur weiteren Aufklärung des Sachverhalt anzugeben und Bemeis-
mittel, insbejondere Urkunden vorzulegen oder Zeugen zu Stellen.
Bei Berfäumung der Frift fanın die Schiedgitelle nach Lage der Sache ohne
Serücfichtigung der nicht beigebrachten Beweismittel enticheiden.
$ 7. Die Schiepgftelle fan auf Antrag oder von Amts wegen Beweife
rheben, insbefondere Zeugen und Sachverfländige eidlich vernehmen fowie Ver-
icherungen an Eides Statt entgegennehmen. |
Auf die Erledigung des Zeugen- und Sachverftändigenbemweifes finden die
Sen der Hivilprozeßordnung entfprechende Anwendung. Die Zeugen und
zaherftändigen erhalten Gebühren nach Maßgabe der Gebührenorönung für
gegen und Sachverftändige.
Die Gerichtö- und Verwaltungsbehörden Haben innerhalb ihrer Zuftändigfeit
ven Erfuchen der Schiedäftelfen um Aufnahme von Beweifen zu entjprechen.
el die bon den Gerichten zu leiftende Rechtshilfe finden die Vorjchriften des
eehnten Titels des Gerichtöverfaffungsgefebes entiprechende Anwendung.
5 Die Befugniffe aus den $$ 6, 7 ftehen auperhalb der Situngen dem
seiter der Schiedgftelle zu.
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