Full text: Die Kriegsgesetze.

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die ausschließlich von Feuerwehren zu 
dienstlichen Zwecken oder von gemein- 
nützigen Anstalten zur Krankenbeförderung 
oder zu Rettungszwecken benutzt werden, 
für den Derkehr von Uraftomnibussen, 
4. für den Derkehr einer von der höheren 
VDerwaltungsbehörde zu bestimmenden 
beschränkten Anzahl von lraftdroschken 
und Mietwagen, 
5. für den Derkehr anderer Uraftfahrzeuge, 
sofern von ihrer Sulassung die Aus- 
übung eines im öffentlichen Interesse 
liegenden Berufs (Arzte, Tierärzte und 
dergleichen) abhängt. 
Die Sulassung von Lastkraftfahrzeugen kann 
außerdem erneuert werden, sofern ihr Verkehr 
zur Aufrechterhaltung gewerblicher Betriebe 
erforderlich ist. 
O# 
83. 
Der Antrag auf erneute Sulassung ist vom 
Eigentümer des Fahrzeugs bei der für seinen 
Wohnort zuständigen höheren Derwaltungs-
	        
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